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auch sehr kurzbemessene Karenzzeit für die Versicherungs-
Gesellschaft festgelegt. Weitere Voraussetzung ist, daß das
Abonnementsgeld regelmäßig bezahlt wurde. Dieser Nachweis
in einem Schadenfall dürfte immerhin mit Schwierigkeiten
verknüpft sein, da die Organisation des Zeitungsgewerbes die
vorherige Aushändigung der Quittungen an die Vertriebs
stellen für die Zeitung erfordert und deren Beeinflussung
durch die Anspruchsberechtigten im Sinne ihrer Interessen
nicht immer auszuschalten ist.
Der Umfang des Versicherungsschutzes geht über den
der regulären Einzel-Unfallversicherung erheblich hinaus
insofern nicht nur Unfälle des täglichen Lebens und bei
Ausübung irgendwelcher Berufstätigkeit in die Versicherung
eingeschlossen sind, sondern auch Unfälle bei Ausübung von
Sportsarten und Liebhabereien mit Ausnahme der Benutzung
von ungewöhnlichen Beförderungsmitteln, vor allem der Luft
fahrzeuge. Eine Beschränkung der Versicherungsleistung auf
einen geringeren als den. normalen Betrag pflegt außerdem
zumeist für Unfälle durch Ertrinken und Unfälle mit nach
folgendem Tod, die Bergleute unter Tag erleiden, festgelegt
zu sein.
Ursprünglich war aber dieser fast unbeschränkte Ver
sicherungsschutz nicht vorgesehen, wie auch jetzt noch Verträge,
deren Abschluß in die frühere Zeit fällt, von der Wirksamkeit
des Schutzes ähnlich wie in der regulären Einzel-Unfall
versicherung Unfälle bei Ausübung von Sportsgefahren, ferner
Unfälle von Personen, welche diese in Sprengstoff-, Pulver-,
Patronen-, Sprenggeschoß-, Zündhütchen-, Zündspiegel- und
Zündstoff-Fabriken erleiden, sowie Unfälle der Bergleute unter
Tag schlechthin ausschließen.
Die individuellen Voraussetzungen für die Gültigkeit eines
Abonnementsvertrages auf den Bezug der Versicherungs
leistungen stimmen mit denen sonst im Unfallversicherungs-
Betriebe üblichen überein. Nur pflegt der Versicherungschutz
mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne weiteres zu er
löschen, sowie bei dem Vorliegen bestimmter Gebrechen und
Erkrankungen überhaupt nicht in Kraft zu treten, bezw.,
wenn diese nachher in Erscheinung treten, wieder aufzuhören.