Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

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Sie  zieht  damit  die  weiten  Kreise  der  werktätigen  Bevölkerung
in  den  Bereich  ihrer  Wirksamkeit  und  gibt  dem  Versicherungsschutz ­
  seihst  großen  Umfang.  Jede  individuelle  Erfassung
des  Risikos  ist  unmöglich  gemacht.  Der  Versicherer  hat
deshalb  mit  einer  Durchschnittsgefahr  zu  rechnen  unter
Außerachtlassung  aller  Einflüsse,  die  auf  das  übernommene
Risiko  durch  die  Art  des  Geschlechts,  die  der  Berufstätigkeit, ­
  den  Umfang  der  Sportsausübung  und  die  anderen
Besonderheiten,  die  in  der  Einzel  -  Unfallversicherung  berücksichtigt ­
  werden  müssen,  ausgeübt  wird.  Allgemeinheit
ist  das  oberste  Merkmal  des  gebotenen  Versicherungsschutzes. ­


b)  Kunden-Versicherung.
Neben  der  besonderen  Ausgestaltung  der  Kundenversicherung ­
  in  Form  der  Abonnentenversicherung  steht  die
übrige  Kundenversicherung  an  Bedeutung  weit  zurück.  Da
sie  immerhin  von  einigen  wenigen  Gesellschaften  gepflegt
wird,  kann  sie  hier  nicht  umgangen  werden.
Ähnlich  wie  der  Verleger  seine  Abonnenten  versichert,
kommt  es  vor,  daß  der  Kaufmann  seine  Kunden  versichert
und  zwar  zumeist  gegen  Unfallsfolgen.  So  lassen  beispielsweise ­
  große  Fahrradhandlungen  durch  eine  Gesellschaft  ihren
Käufern  Versicherungsschutz  gewähren,  wenn  sie  bei  Benutzung
der  Fahrräder  der  Firma  verunglücken.  Kalender-Fabrikanten
versichern  die  Käufer  ihrer  Wandkalender  gegen  Eisenbahnunglücksfälle, ­
  wenn  dem  Transportmittel  selbst  ein  Unglück
zustößt.  Kaufhäuser  gewähren  den  Inhabern  ihrer  Rabattbücher
anstelle  des  Rabattes  oder  neben  ihm  einen  auf  den  Todesfall ­
  beschränkten  Versicherungsschutz.  Ja  ein  Knopffabrikant
suchte  bei  einer  Gesellschaft  um  ein  Unterkommen  für  seinen
Vertrag  nach,  der  dem  Gebraucher  seiner  Fabrikate  für  den
Todesfall,  herbeigeführt  durch  Unfall,  eine  Versicherungsleistung ­
  in  Aussicht  stellte.
Die  Bedingungen  derartiger  Kundenversicherungen  soweit
sie  von  Gesellschaften  gewährt  werden,  sind  denen  der
Abonnentenversicherung  nachgebildet.  Sie  zeigen  keine
beachtenswerten  Besonderheiten.  Auch  die  Prämie  wird  nach
            
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