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Sie zieht damit die weiten Kreise der werktätigen Bevölkerung
in den Bereich ihrer Wirksamkeit und gibt dem Versicherungsschutz
seihst großen Umfang. Jede individuelle Erfassung
des Risikos ist unmöglich gemacht. Der Versicherer hat
deshalb mit einer Durchschnittsgefahr zu rechnen unter
Außerachtlassung aller Einflüsse, die auf das übernommene
Risiko durch die Art des Geschlechts, die der Berufstätigkeit,
den Umfang der Sportsausübung und die anderen
Besonderheiten, die in der Einzel - Unfallversicherung berücksichtigt
werden müssen, ausgeübt wird. Allgemeinheit
ist das oberste Merkmal des gebotenen Versicherungsschutzes.
b) Kunden-Versicherung.
Neben der besonderen Ausgestaltung der Kundenversicherung
in Form der Abonnentenversicherung steht die
übrige Kundenversicherung an Bedeutung weit zurück. Da
sie immerhin von einigen wenigen Gesellschaften gepflegt
wird, kann sie hier nicht umgangen werden.
Ähnlich wie der Verleger seine Abonnenten versichert,
kommt es vor, daß der Kaufmann seine Kunden versichert
und zwar zumeist gegen Unfallsfolgen. So lassen beispielsweise
große Fahrradhandlungen durch eine Gesellschaft ihren
Käufern Versicherungsschutz gewähren, wenn sie bei Benutzung
der Fahrräder der Firma verunglücken. Kalender-Fabrikanten
versichern die Käufer ihrer Wandkalender gegen Eisenbahnunglücksfälle,
wenn dem Transportmittel selbst ein Unglück
zustößt. Kaufhäuser gewähren den Inhabern ihrer Rabattbücher
anstelle des Rabattes oder neben ihm einen auf den Todesfall
beschränkten Versicherungsschutz. Ja ein Knopffabrikant
suchte bei einer Gesellschaft um ein Unterkommen für seinen
Vertrag nach, der dem Gebraucher seiner Fabrikate für den
Todesfall, herbeigeführt durch Unfall, eine Versicherungsleistung
in Aussicht stellte.
Die Bedingungen derartiger Kundenversicherungen soweit
sie von Gesellschaften gewährt werden, sind denen der
Abonnentenversicherung nachgebildet. Sie zeigen keine
beachtenswerten Besonderheiten. Auch die Prämie wird nach