Full text : Die private Volksunfallversicherung in Deutschland

Von  dem  Gesichtspunkt  der  Indienststellung  einer  vorhandenen ­
  Organisation  zur  Durchführung  der  Volks-Lebensversicherung ­
  aus,  wird  von  mancher  Seite  die  andere  Einrichtung ­
  der  Volks-Unfallversicherung,  die  Abonnentenversicherung, ­
  an  Geeignetheit  für  den  verfolgten  Zweck  noch
höher  bewertet.  Nicht  eine  erst  im  Todes-  oder  nach  vielen
Jahren  eintretendem  Ablauf  im  Erlebensfälle  gebotene
Leistung,  wie  bei  der  Sterbegeldversicherung,  nein,  eine
täglich  neu  ins  Bewußtsein  tretende  und  ununterbrochene
wirkende  Leistung  aus  dem  Abonnementsvertrag  bildet  das
Bindeglied  zwischen  dem  Unfallversicherten  und  seiner
Gesellschaft.  Mag  bei  Aufnahme  des  Abonnements  auch  das
Bestreben,  sich  den  Unfallversicherungsschutz  zu  verschaffen,
den  Ausschlag  gegeben  haben,  die  täglich  oder  wöchentlich
neu  erfolgende  Lieferung  der  Zeitung  oder  Zeitschrift  lassen
die  Versicherung  wohl  oft  für  lange  Dauer  im  Bewußtsein
des  Abonnenten  vollkommen  in  den  Hintergrund  treten.  Eiweiß ­
  sich  zwar  in  jedem  Augenblick,  wenn  er  seiner  bedarf,
des  Versicherungsschutzes  teilhaftig,  empfindet  aber  nicht  die
dauernde  Gegenleistung,  die  er  zusammen  mit  dem  Abonnementsgeld ­
  entrichtet.  Der  Zeitungsverleger  stellt  seine  ausgedehnte
Spezialorganisation  in  den  Dienst  der  Versicherung,  während
umgekehrt  die  Versicherung  dem  Verleger  eine  wirkungsvolle
Waffe  im  Konkurrenzkampf  abgibt.  Beide  verbindet  auf  das
Engste  eine  Organisationsgemeinschaft,  aus  der,  von  den
Auswüchsen  abgesehen,  für  die  breiten  Volksmassen,  insbesondere ­
  die  Arbeiterschaft  ein  reicher  Segen  geflossen  ist,
wenn  man  sich  die  nach  vielen  Hunderttausenden  zählenden
Auszahlungen  in  die  Erinnerung  zurückruft,  demgegenüber
die  mit  dem  Abonnementspreis  mitbezahlte  Versicherungsprämie
in  keiner  Weise  als  irgendwie  merkliche  Belastung  empfunden
wird.  Nicht  nur,  daß  lange  Zeit  hindurch  dem  Arbeiter
überhaupt  der  private  Unfallversicherungsschutz  versperrt
war,  hätte  er  ihn  nie  in  dieser  billigen  und  bequemen  Weise
erhalten  können,  wie  es  bei  der  Äbonnenten-Unfallversicherung
der  Fall  ist,  die  dem  Versicherten  durch  die  zur  Verfügungstellung ­
  der  vorhandenen  Organisation  des  Zeitvingsgewerbes
den  vielfach  fast  die  Hälfte  ausmachenden  Teil  der  Prämie,
            
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