I. Das Unfallversicherungsbedürfnis der
breiten Yolksmassen.
1. Wirkungsbereich der gewöhnlichen Einzel-
Unfallversicherung.
Ein Verständnis für die Unfallversicherung, wie sie bei
den privaten Gesellschaften heute in der Hauptsache betrieben
wird, gewinnt man man am besten an Hand eines Überblicks
über ihre geschichtliche Entwicklung.
In ihren Ursprüngen, soweit wenigstens ein unmittelbarer
Zusammenhang mit den heutigen Einrichtungen besteht, auf
die mit der Einführung der Dampfkraft bei den Verkehrsmittel
gesteigerte Gefahr für deren Benutzung zurückgehend, hat
sie sich in Deutschland in ihrer ersten Periode als Kollektiv-
Unfallversicherung der Arbeiter mit dem Hauptzweck der
Entlastung der Unternehmer von ihren Verpflichtungen aus
dem Reichs-Haftpflichtgesetz entwickelt und eine große
Blüte erreicht. Diese Zeit fällt in die, Jahre von 1871 bis
1885. Die Unzulänglichkeit des in der Hauptsache auf die
gesetzliche Haftpflicht des Unternehmers sich begründenden
Versicherungsschutzes für das tatsächliche Versicherungs
bedürfnis der Arbeitermassen führte zur Verstaatlichung in
Form der öffentlichen Unfallversicherung, so daß sich die
private Unfallversicherung mit einem Schlage ihres haupt
sächlichen, ja fast ausschließenden Nährbodens beraubt sah.
Daß die private Unfallversicherung damals nicht einging,
hat die Volkswirtschaft in erster Linie der Zähigkeit der
Versicherer zu danken Diese warfen sich mit aller Energie
auf die Ausbildung der noch rudimentären Einrichtungen, die
zur Gewährung des Versicherungsschutzes an jene Bevölkerungs
kreise vorhanden waren, für die die öffentliche Versieherungs-