versichert, die sämtlich, von ganz geringen Ausnahmen abgesehen,
für die private Unfallversicherung nicht in Frage
kommen.
Forscht man nun nach den Gründen, die für diese Beschränkung
des Arbeitsgebietes seitens der Gesellschaften gegeben
sind, so sind sie zum Teil schon aus dem oben skizzierten
Entwicklungsgang ersichtlich und lassen sich zum anderen Teil
auf den Mangel an Einrichtungen zurückführen, die einen der
ausgeschlossenen Masse nach Inhalt und Form der Durchführung
angepaßten Versicherungsschutz gewähren würden.
Die Hauptunfallgefahr ist erfahrungsgemäß mit der Berufstätigkeit
verbunden. In diesem Umfange gewähren den breiten
Massen der erwerbstätigen Bevölkerung den Versicherungsschutz
die Berufsgenossenschaften, sodaß sich in der Praxis
die Ansicht herausbilden konnte, daß hiermit auch das Gesamtbedürfnis
nach einer Unfallversicherung für diese Bevölkerungsteile
befriedigt sei, zumal den Privatversicherern, die ebenfalls
die Berufsgefahr bei ihren Einrichtungen zum Ausgangspunkt
der Beurteilung des Wagnisses nehmen, der Geschäftsbetrieb
zunächst nicht lohnend erscheint.
Die Technik der privaten Unfallversicherung ist von dem
Leitsatz sorgfältiger Auslese der einzelnen Fisiken beherrscht.
Dies erfordert eine umständliche Antragsstellung und eingehende
Prüfung jedes Versicherungsgesuches daraufhin, ob sich die Geschäftsverbindung
für die Gesellschaft voraussichtlich zu einer
gewinnbringenden gestalten wird. Soweit hierüber im vornherein
überhaupt ein Urteil gefällt werden kann,, wird es nach den Gesichtspunkten
geringerer Berufsgefährdung, sicherer Zahlungsfähigkeit
und einwandfreier Gesundheitsverhältnisse gebildet.
Auf diese Anforderungen sind die Einrichtungen der privaten
Unfallgesellschaften eingestellt, die ganz von selbst zum
Ausschluß des Arbeiters von dem Gebrauch führen. Nur in
ganz seltenen Ausnahmefällen wird man deshalb Verträge
von ihnen unter dem Bestand der Unfall-Versicherungsgesellschaften
finden, wobei natürlich immer nur die reguläre
Einzel-Unfallversicherung ins Auge gefaßt wird, die bis vor
kurzem allgemein und auch jetzt noch bei der überwiegenden
Mehrzahl der Gesellschaften ausschließlich hier in Frage