Full text : Der Safranhandel im Mittelalter

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der  Wiener  Faktor  der  Ravensburger  Gesellschaft  einen
Boten  senden,  um  sich  bei  den  Marktbesuchern  nach  den
Ernteaussichten  zu  erkundigen.
Auch  das  Donautal  oberhalb  Wiens  gehört  zu  den  von
den  Ravensburgern  vor  der  Safranernte  beobachteten  Gebieten. ­
  Ein  von  Wien  aus  nach  Passau  gesandter  Bote  soll
von  dort  aus  seine  auf  der  Reise  gemachten  Beobachtungen
nach  Nürnberg  berichten.
Diese  lokalen  Nachrichten  werden  ergänzt  durch  einige
Zeugnisse,  die  den  Safrananbau  als  eine  für  Niederösterreich ­
  bekannte,  ja  das  Land  sogar  kennzeichnende  Tatsache
hinstellen.  Die  Anordnungen  über  eine  allgemeine  Besitzfatierung
  aus  Anlaß  einer  Türkensteuer  1529  und  1539
zählen  ihn  zu  den  steuerpflichtigen  Landesprodukten.  1542
setzt  ein  Steuertarif  für  ein  Pfund  Safran  eine  Steuer  von
12  Pfg.  fest  ').  Der  Lobspruch  des  Schulmeisters  Wolfgang
Schmeltzl  auf  die  Stadt  Wien  1548  enthält  folgende  Zeilen:
„Der  pest  Saffran  in  aller  weit
wechst  neben  traid  wein  auff  dem  veldt
In  gemain  jaren  ein  Überfluß“  = ).
Getreide,  Holz  und  Safran  dünken  ihm  die  wichtigsten
und  kostbarsten  Produkte  aus  Wiens  Umgebung.
Auch  Handels-  und  Verkehrsbestimmungen  tragen
dem  Produkt  Rechnung.  Auf  einen  Nahverkehr  von  Landeserzeugnissen ­
  weisen  die  Bestimmungen  der  Wassermaut  von
Stadlau  im  Marchfeld  um  1450:  „Item  von  Safran,  was  ains
tregt  zwei  Pfening,  ist  sein  V-i  Pfund  schwer,  so  1  Pfg.,  ist
sein  minder,  so  nichts“  5 ).  Die  Frohnwageordnung  von  St.
Pölten  1456  hebt  allein  Safran  aus  der  Reihe  der  Pfenbert
heraus' 1 ),  und  auch  bei  den  Zollsatzungen  von  Korneuburg
fällt  der  Zoll  auf  Safran  zwischen  Vermerken  über  den  Zoll
auf  Landeserzeugnisse  auf  l> ).  1  2  3  4  5

1)  M.  I.  Ö.  G.  6.  Erg.  bd.  1901.
2)  Hormayr  VII.  Urk.  223.
3)  Hormayr  V.  Urk.  167.  Quellen  zur  Geschichte  der  Stadt  Wien.
Rechte  und  Freiheiten  Nr.  145.
4)  Blätter  des  Vereins  für  Landeskunde  1876  S.  308.
5)  Blätter  des  Vereins  für  Landeskunde  1881  S.  410
            
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