(Y"? sagte, auch John Stuart Mill habe die Unge-
rechtigkeit des Privatgrundbessitzes eingesehen. Er
habe aber nur eine Zurücknahme der künftig erwachsen-
den Vorteile (unearned increments) befürwortet. Alle
künftigen nicht den Verbesserungen des Eigentümers zu-
zuschreibenden Werterhöhungen sollten dem Staate zu-
fallen. Abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten,
liege der Hauptfehler so umständlicher Projekte in der
Unmöglichkeit, durch irgend ein Kompromiß den radikalen
Unterschied zwischen Unrecht und Recht zu überbrücken.
Er ist deshalb auch gegen eine Abfindung der Grundbe-
sitzer durch Kauf:
„Die persönlichen Grundbesitzrechte aufzukaufen würde
nur soviel heißen, als den Grundeigentümern in anderer
Form einen Anspruch gleicher Art und gleichen Betrages zu
verleihen, als ihr Grundbesitz ihnen jetzt gibt; es würde da-
rauf hinauslaufen, für sie den selben Anteil an dem Erwerb
der Arbeit und des Kapitals durch Steuern zu erheben, den
sie sich jezt durch die Grundrente anzueignen vermögen.“
(VII, 3.)
Durch Mills Vorschlag würde für alle Zukunft eine
Klasse im Besitz der unermeßlichen Vorteile bleiben, die
sie jetzt über die anderen habe. Alles was von diesem
Projekt gesagt werden könne sei, daß es immerhin besser
wäre als nichts (VII, 3).
Henry George lehnte jeden Anspruch der Grundbe-
sitzer auf Entschädigung ab. Als vier Millionen Sklaven
befreit wurden, hätten die Besitzer auch keine Entschädi-
gung erhalten und hätten auch keine verlangt:
„Und wenn erst die Bewohner von Ländern wie England
oder die Vereinigten Staaten über die Ungerechtigkeit und
Nachteile des individuellen Grundbesitzes hinreichend aufge-
klärt sein werden, um. dessen Nationalisierung zu versuchen,
werden sie auch hinreichend aufgeweckt sein, ihn in direkterer
und leichterer Weise als durch Kauf zu nationalisieren. Sie
werden sich über die Entschädigung der Grundbesitzer nicht
beunruhigen.“ (VII, §.)
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