Contents: Nationale Bodenreform

(Y"? sagte, auch John Stuart Mill habe die Unge- 
rechtigkeit des Privatgrundbessitzes eingesehen. Er 
habe aber nur eine Zurücknahme der künftig erwachsen- 
den Vorteile (unearned increments) befürwortet. Alle 
künftigen nicht den Verbesserungen des Eigentümers zu- 
zuschreibenden Werterhöhungen sollten dem Staate zu- 
fallen. Abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten, 
liege der Hauptfehler so umständlicher Projekte in der 
Unmöglichkeit, durch irgend ein Kompromiß den radikalen 
Unterschied zwischen Unrecht und Recht zu überbrücken. 
Er ist deshalb auch gegen eine Abfindung der Grundbe- 
sitzer durch Kauf: 
„Die persönlichen Grundbesitzrechte aufzukaufen würde 
nur soviel heißen, als den Grundeigentümern in anderer 
Form einen Anspruch gleicher Art und gleichen Betrages zu 
verleihen, als ihr Grundbesitz ihnen jetzt gibt; es würde da- 
rauf hinauslaufen, für sie den selben Anteil an dem Erwerb 
der Arbeit und des Kapitals durch Steuern zu erheben, den 
sie sich jezt durch die Grundrente anzueignen vermögen.“ 
(VII, 3.) 
Durch Mills Vorschlag würde für alle Zukunft eine 
Klasse im Besitz der unermeßlichen Vorteile bleiben, die 
sie jetzt über die anderen habe. Alles was von diesem 
Projekt gesagt werden könne sei, daß es immerhin besser 
wäre als nichts (VII, 3). 
Henry George lehnte jeden Anspruch der Grundbe- 
sitzer auf Entschädigung ab. Als vier Millionen Sklaven 
befreit wurden, hätten die Besitzer auch keine Entschädi- 
gung erhalten und hätten auch keine verlangt: 
„Und wenn erst die Bewohner von Ländern wie England 
oder die Vereinigten Staaten über die Ungerechtigkeit und 
Nachteile des individuellen Grundbesitzes hinreichend aufge- 
klärt sein werden, um. dessen Nationalisierung zu versuchen, 
werden sie auch hinreichend aufgeweckt sein, ihn in direkterer 
und leichterer Weise als durch Kauf zu nationalisieren. Sie 
werden sich über die Entschädigung der Grundbesitzer nicht 
beunruhigen.“ (VII, §.) 
5]J
	        
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