Full text : Der Safranhandel im Mittelalter

■  lie  „lesda“  in  Marseille.  Safran-lestat  ist  eine
Pforte  im  spanischen  Handel.  —  Die  Vorkehrungen,
trügerischer  Weise  mit  dem  Safran  trifft,  gehen
gj:  ahin,  ihn  durch  Anfeuchten  mit  Wasser  oder  Öl
1:  'en  und  ihm  dadurch  zugleich  den  an  den  besten
Ernten  Fettglanz  zu  verleihen.  In  Spanien  scheint
ren  allgemein  üblich  zu  sein,  und  das  Attest  der
A  Schau  für  Bormio  sieht  es  nicht  als  Fälschung
A  er  ist  man  in  Basel,  wo  man  sogar  den  Verkauf
n  oder  geschmierten“  Säcken  verbietet.  Weniger
r :-  nan  in  Bezug  auf  die  Beimischung  der  Femi-•:
  Lten  Teile  des  Stempels.  Besonders  für  Markst: ­
  die  Nürnberger  Polizei  in  dieser  Hinsicht  vor;
:r*iinelli  darf  als  Höchstgehalt  in  einem  Zentner
T  alten  sein.  Auf  die  anderen  Sorten  bezieht  sich
iinend  die  oben  genannte  Bestimmung,  wonach
_■  in  der  Schau  entfernt  werden  müssen.  —  Schwere
für  diejenigen  vorgesehen,  die  den  Safran  verie
  Mannigfaltigkeit  der  Fälschungen  läßt  eine  oft
*i:  äs  erkennen.  Als  Beimischung  zählt  die  Straßi:
  iun g  auf'):  „zynnober  und  wilden  saferon  und
ij:  duomen,  die  sie  rot  ferwent,  und  gederret  fleisch
:  e  und  zucker.“  Im  Fastnachtsspiel  beschimpft
i-  nen  Kaufmann:
Dein  saffran  hast  zu  Fenedig  gesackt
J:  ad  hast  rintfleisch  darunter  gehackt“  2 ).
j:  Aufstellung  der  Preise  hat  unter  verschiedenen
“i-  kten  Wert.  Sie  gibt  einmal  einen  Begriff  von  der
:  tes  Safrans  als  Ware  neben  anderen  Handels-*
  ~-ir  illustriert  sie  durch  Aufzeichnung  der  Schwan-]:
  en  die  Preise  unterliegen,  das  schon  früher  zur
f:  erung  des  Safranhandels  Gesagte.  Allerdings
;;  eben  diesem  Grunde  als  Material  für  eine  Preis-|i;
  enig  geeignet.  Bei  der  verschiedenen  Schätzung
_  laben  nur  die  Angaben  Wert,  die  sich  auf  einj
  :er  a.  a.  O.  S.  308ff.  2)  A.  Keller:  Fastnachtsspiele
1  ahrhundert.  Stuttgart  1853.  I.  478.
            
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