fullscreen : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

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in  Bänden  erscheinen  ließen,  deren  Umfang  sie  der  Gewalt  der
Zensur  entrückte.  Drei  Tage  vor  Napoleons  Einzug  in  Paris  (am
20.  März  1815)  veröffentlichte  Comte  seine  Schrift,  die  in  der
Uebersetzung  von  Th.  v.  Haupt  den  Titel  führte:  Ueber  die
Unmöglichkeit  einer  konstitutionellen  Regierung
unter  einem  militärischen  Oberhaupte,  besonders  unter
Napoleon.“  Er  führt  darin  aus,  daß  ein  Volk,  „das  sich  nach
Freiheit  sehnt,  nie  einen  Mann  zum  Oberhaupt  wählen  dürfe,  der
gewöhnt  ist,  Heere  zu  kommandieren“,  weil  ein  solcher  die
stärkste  Verfassung  Umstürzen  könne,  sobald  es  ihm  beliebe.
Im  nächsten  Jahre  1816  eröffnete  den  Reigen  der  Werke  das
Buch  „(Faust’s)  Versöhnung  mit  dem  Leben“,  als  dessen
Verfasser  sich  in  der  Vorrede  der  um  seine  Vaterstadt  Köln
hochverdiente  Germanist  Everhard  v.  Groote 4  bekennt.  Das
Werk,  das  sich  als  eine  300  Seiten  starke  gedankenreiche  Glückseligkeitsphilosophie ­
  darstellt,  ist  in  der  blumen-  und  tränenreichen ­
  Empfindsamkeit  und  schwärmerischen  Naturbetrachtung
der  damaligen  Zeit  geschrieben.  Glaube,  Liebe  und  Demut  sind
dem  Verfasser  die  Mittel  zur  Lösung  Faustischer  Zweifel.
Das  sonderbarste  Verlagswerk  der  jungen  Firma,  das  als
Druckort  verschämt  „Germania  1816“  angab,  war  wohl  dasjenige,
das  „Keine  Volksrepraesentation  in  den  deutschen
Bundesstaaten!“  betitelt  war.  Unter  dem  Motto  „Nos  numerus
sumus“  wird  darin  ein  so  hohes  Loblied  auf  den  Adel  und  seine
Vorrechte  gesungen,  daß  man  stellenweise  glaubt,  es  mit  einer
Satire  zu  tun  zu  haben.
Man  meint,  dem  ungenannten  Verfasser  sitze  der  Schalk  im  Nacken,
wenn  man  z.  B.  die  Schilderung  der  „glücklichen  Zeiten“  liest:  „Ward
ein  Bürgerlicher,  der  natürlich  nie  anders  als  mit:  Er  angeredet  wurde,
zu  etwas  gebraucht,  so  bat  man  ihn  zu  Tische;  dies  war  die  größte
Wohlthat,  und  diese  Ehre  verfehlte  niemals  ihren  Zweck.  War  der  Gläubiger ­
  nur  so,  daß  man  ihn  schicklicher  Weise  mit  an  den  Tisch  nehmen
konnte,  so  wagte  er,  aus  ehrerbietiger  Dankbarkeit  für  die  genossene
Ehre,  gewiß  sobald  nicht  mehr  den  vornehmen  Schuldner  zu  mahnen.
Damals  durfte  der  Edelmann  seinen  Mund  nur  aufthun,  und  ehrfurchtsvoll ­
  verstummte  rings  um  ihn  her  die  ganze  Versammlung,  denn  jeder
fühlte  sich  schon  hinreichend  geehrt  durch  das  Glück,  in  solcher  Gesellschaft ­
  zu  seyn.“  Usw.  Diesen  glücklichen  Zeiten  trauert  der  Verfasser
ganz  aufrichtig  nach.  Sehr  betrübt  ist  er,  daß,  „von  dem  verderblichen ­
  Beispiel  Frankreichs  angesteckt,  Sprößlinge  erlauchter  Häuser  ihre
Ehre  darin  suchten,  von  Gleichheit  der  Menschenrechte  zu  sprechen,  von
            
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