Full text: Finanzwissenschaft

F. V. Abschnitt. Kriegssteuern. 
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für die Jahre des Krieges. Obwohl von mancher Seite gewünscht 
wurde, daß die Kriegsgewinnsteuer einem bestimmten Zwecke (Ver 
sorgung der Invaliden) gewidmet werde, ist diese Idee im allge 
meinen nicht durchgeführt worden. 
In Deutschland wählte man die Besteuerung des Vermögens, 
was mit dem Umstande zusammenhängt, daß die Finanzquellen der 
Einzelstaaten geschont werden sollten. Da hierin ein großer Anreiz 
zur Verschwendung lag, wodurch auch der Ertrag der Steuer un 
günstig beeinflußt wurde, wurde mit Nachdruck auf die Besteuerung 
des Einkommens hingewiesen, so in den parlamentarischen Körper 
schaften. Indem die Steuer die gesamten Jahre zusammenfaßt, was 
natürlich die Einreihung in höhere Stufen der progressiv angelegten 
Steuer ergibt, indem sie auch den regulären Gewinn, nicht bloß 
den Mehrgewinn im Verhältnis der Friedens) ahre erfaßt, ferner die 
Nichtverminderung des Vermögens, endlich den Vermögenszuwachs 
bei allen Objekten, nicht bloß bei den durch Verkauf realisierten, 
besteuert, erreicht dieselbe weit höheren Ertrag als z. B. in Öster 
reich und Ungarn, von der speziellen Vermögenszuwachssteuer ganz 
abgesehen. 1 ) In England ist die Kriegsgewinnsteuer (Excess profit 
duty) mit der finance Act 1915 eingeführt und deren Schlüssel mit 
50 Prozent festgesetzt worden, dann später auf 80 Prozent erhöht 
wurde. Auch in Frankreich wurde sie bei Gewinn über 500 000 Franks 
auf 80 Prozent erhöht. In England wurde die Kriegsgewinnsteuer 
für das Jahr 1918/19 mit 300 Millionen £ präliminiert. Im allge 
meinen erhöht sich der Steuerfuß auf 50—60 Prozent. Die öster 
reichisch-ungarische Bank zahlt 80 Prozent Kriegsgewinnsteuer. 
Nachdem die meisten industriellen und anderen Unternehmungen 
nach dem Kriege große Bekonstruktionsauslagen haben werden, so 
muß dies bei Berechnung der Steuer in Betracht gezogen werden. 
i) Ettinger berechnet, daß ein hundertfacher Millionär, der sein Vermögen 
in Kriegsaniehen zu 5 Prozent anlegte, ohne irgendwelchen Mehrgewinn, in 
Deutschland 15 246 800 Mark zahlen würde, während er in Österreich an Kriegs 
gewinn gar nichts zu zahlen hätte, an Personaleinkommensteuer samt Kriegs 
zuschlägen, 3 000 000 Mark zu leisten hätte (Die Vermögensabgabe, Wien und 
Leipzig 1918, 8. 92).
	        
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