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c bewirtschaftenden Stelle käuflich liefern und auf Abruf der-
wn mußten. Gegen widerstrebende Besitzer war auch eine Ent-
gnungs Möglichkeit gegeben. Die bewirtschaftenden
Zellen hatten alle Ware, die sie auf diese Weise in die Hand be-
Pen, an die Neichsstelle zu melden, der das Bestimmungsrecht
-.ruber zustand, ob und inwieweit sie zum Frischverbrauche inner-
Ib des Bezirks der bewirtschaftenden Stelle verwendet werden
U'fte, an verarbeitende Betriebe zu liefern oder Bedarfsstellen
anderen Neichsteilen zuzuführen war.
Das Ergebnis dieser Maßnahmen hat befriedigt. Von der
anächtigung, diese Absatzregelung und Zwangserfassung durch
führen, wurde in großem Umfange in fast allen
-eilen des Reiches Gebrauch g e m a ch t. Für K o h l -
!ben und Runkelrüben wurde sie schließlich auf An-
dnung der Reichsstelle überall eingeführt, da hier große Än
derungen zur Deckung des Bedarfs für das Heer, für die
arnieladenfabrikation (Runkelrüben als Streckungsmittel), für
Kaffee-Ersatz-Jndustrie, die Sauerkrautfabriken und schließlich,
eit Kohlrüben in Frage kommen, auch der großen Städte, die
in frischem Zustande als Gemüse-Ersatz brauchten, vorlagen,
sind auf diese Weise große Mengen von Gemüse erfaßt und in
'^entsprechender Weise verteilt worden. Die mit dieser
-gelang gegebene Übersicht hat auch wesentlich dazu beigetragen,
e glatte Abwickelung der Lieferungsverträge zu gewährleisten
>d die Preisbildung durch Zurückdrängung des Schleichhandels
beeinflussen.
5. Das Wirtschaftsjahr 1918.
Die Erfahrungen des Jahres 1917 haben gezeigt, daß die
kundlagen der Bewirtschaftung durch die Neichsstelle sich bewährt
ben. Das soll nicht bedeuten, daß sich der Verkehr mit Gemüse
td die Versorgung der Bevölkerung damit allenthalben klaglos
sitaltet hätte. Bei den Schwierigkeiten, die dieses Gebiet der
ahrungsmittelwirtschaft bietet, und die sich mit der Dauer deZ
kieges naturgemäß steigern mußten, kann das erstrebenswerte
-el der Arbeit der Reichsstelle für Gemüse und Obst nur das sein,
trägliche Zustände zu schaffen. Es ist unmöglich, daß jeder die
'enge an Gemüse, die er wünscht, dasjenige Gemüse oder Gemüfe-
kzeugnis, dem er den Vorzug vor anderen gibt, zu eineni an
h erwünschten niedrigen Preise erhält; dazu ist der Bedarf zu
ins Ungcmessene gestiegen, die Steigerung der Erzeugung
ihm, durch die Kriegsverhältnisse bedingt, nicht folgen können.