Full text: Die Schweiz

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aus und verursachten neue Ausbrüche; zudem fehlte 
cs bei den Uferschutzbauten au einem einheitlichen 
Plane. Erst die großen Mußkorrektionen der Neu 
zeit legten die Sumpfflächen endgültig trocken und 
sicherten sic vor neuer Schuttüberführung. Gerad 
linig gebaute Kanäle schneiden die Flußschlingen 
ab; im verkürzten Lauf schafft das rascher strö 
mcnde Wasser das Geschiebe weiter. In einzelnen 
Fällen wurde der Fluß zur Ablagerung seiner Sink 
stoffe in einen naheliegenden See abgeleitet. 
Während langer Zeit waren die Flußverbauun 
gen hauptsächlich darauf berechnet, durch eine stark? 
Strömung das Bett stets vorweg vom Schutt zu 
säubern und ihn talauswärts zu transportieren. 
Gegenwärtig trachtet man eher, dem Übel in seinen 
Anfängen zu steuern. Durch das Ausforsten des' 
QuellgebictcS werden die Rutschungen verhindert; 
das rinnende Wasser vermag dort nicht mehr, mit der 
frühern Gewalttätigkeit den Boden aufzureißen.. 
Nach dem Bundesgesetz von 1902 führt der Bund 
die Oberaufsicht über das Forstwesen der ganzen 
Schweiz, insbesondere über jene Bergwälder, die 
Schutz vor Wildbachverwüstung und vor Lawinen 
bieten sollen. Aufgabe des Staates ist es auch, die 
Flußkorrektioncn zu unterstützen. Der Bund und die 
Kantone haben gemeinschaftlich in zahlreichen kost 
spieligen Wildwasserverbauungen und großen Fluß 
korrektionen den bedrohten Talbewohnern Hilfe ge 
bracht. Der Bund gab von 1855 bis Ende 1908 
an Beiträgen für Flußkorrektionen, Wildbachver 
bauungen und Entsumpfungen 85,3 Millionen Fr. 
aus. Unter den wichtigsten Entsumpfungsarbeiten 
in der Schweiz sind zu nennen: Die Ableitung der 
Lütschinc in den Bricnzersee zum Schutze des Bödeli; 
der Kanderdurchstich zum Thunersee; die Jurage 
wässerkorrektion (Tieferlegung des Vieler-, Neuen- 
bnrger- und Murtensees und Durchstich der Aare 
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