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Schuldforderung sind — mit gleichen Rechten teil. Die Obligationen
sind an die Order eines Bankhauses gestellt und durch Indossament
übertragen. Die Rückzahlung erfolgt bei vielen Gesellschaften mit
einem im voraus festgesetzten Aufgeld (Agio).
Eine allgemeine Beurteilung ist bei dieser Art von Wertpapieren äußerst
schwierig. Maßgebend ist in erster Linie die Lage der Gesellschaft und die
Art der bestellten Sicherheit (hypothekarische Eintragung usw.). Eine An
zahl Gesellschaften, bei denen eine derartige Sicherstellung nicht erfolgt
ist, haben sich verpflichtet, im Falle einer anderweitigen Belastung des
Grundbesitzes den Obligationen die gleiche Sicherheit zu gewähren (sog.
negative Hypothekenklausel). Die Obligationäre rangieren vor den Aktio
nären. Beträgt die Obligationenschuld ein Vielfaches des Aktienkapitals,
so wird dieses Vorrecht bedeutungslos. Eine kollektive Sicherung, wie sie
bei den Pfandbriefen besteht, fehlt den Industrie-Obligationen. Ihr Be
sitzer ist auf Gedeih oder Verderb mit einem einzigen Unternehmen
verbunden.
Bei Stabilisierung der Mark wurden die Obligationen mit 15 % aus
gewertet; die Altbesitzer erhielten darüber hinaus 10 % in Genuß-
rechten. Die Genußscheininhaber bekommen als Verzinsung (seit 1934)
den gleichen Hundertsatz wie die Aktionäre; was, gemessen an der Aktionär-
dividende, über 3^/2 v. H. hinaus zur Verfügung steht, dient zur Tilgung
der Genußrechte.'
Betr. Gewinn- und Wandelschuldverschreibungen (convertible bonds)
s. S. 431 s.
Anhang: SachweHanleihen.
®ine Sonderstellung in den Kurszetteln der deutschen Börsen nahmen
die Sachwertanleihen ein. Sie stammten aus der Inflationszeit und er
freuten sich damals großer Beliebtheit, da man glaubte, in ihnen eine wert
beständige Anlage mit fester Verzinsung gefunden zu haben. Die ersten
Sachwertanleihen waren Roggenanleihen. Deutsche Länder mit großem
^teinkohlenbesitz nahmen Kohlenanleihen auf. Weiter wurden ausgegeben
Anleihen, die auf eine bestimmte Menge Kali, Holz, Zucker usw. lauteten.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt bei den meisten dieser Anleihen nicht
unter Zugrundelegung des Preises der betr. Ware an einem Stichtage,
sondern nach Durchschnittssätzen für bestimmte längere Perioden. Bei