Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Schuldforderung sind — mit gleichen Rechten teil. Die Obligationen 
sind an die Order eines Bankhauses gestellt und durch Indossament 
übertragen. Die Rückzahlung erfolgt bei vielen Gesellschaften mit 
einem im voraus festgesetzten Aufgeld (Agio). 
Eine allgemeine Beurteilung ist bei dieser Art von Wertpapieren äußerst 
schwierig. Maßgebend ist in erster Linie die Lage der Gesellschaft und die 
Art der bestellten Sicherheit (hypothekarische Eintragung usw.). Eine An 
zahl Gesellschaften, bei denen eine derartige Sicherstellung nicht erfolgt 
ist, haben sich verpflichtet, im Falle einer anderweitigen Belastung des 
Grundbesitzes den Obligationen die gleiche Sicherheit zu gewähren (sog. 
negative Hypothekenklausel). Die Obligationäre rangieren vor den Aktio 
nären. Beträgt die Obligationenschuld ein Vielfaches des Aktienkapitals, 
so wird dieses Vorrecht bedeutungslos. Eine kollektive Sicherung, wie sie 
bei den Pfandbriefen besteht, fehlt den Industrie-Obligationen. Ihr Be 
sitzer ist auf Gedeih oder Verderb mit einem einzigen Unternehmen 
verbunden. 
Bei Stabilisierung der Mark wurden die Obligationen mit 15 % aus 
gewertet; die Altbesitzer erhielten darüber hinaus 10 % in Genuß- 
rechten. Die Genußscheininhaber bekommen als Verzinsung (seit 1934) 
den gleichen Hundertsatz wie die Aktionäre; was, gemessen an der Aktionär- 
dividende, über 3^/2 v. H. hinaus zur Verfügung steht, dient zur Tilgung 
der Genußrechte.' 
Betr. Gewinn- und Wandelschuldverschreibungen (convertible bonds) 
s. S. 431 s. 
Anhang: SachweHanleihen. 
®ine Sonderstellung in den Kurszetteln der deutschen Börsen nahmen 
die Sachwertanleihen ein. Sie stammten aus der Inflationszeit und er 
freuten sich damals großer Beliebtheit, da man glaubte, in ihnen eine wert 
beständige Anlage mit fester Verzinsung gefunden zu haben. Die ersten 
Sachwertanleihen waren Roggenanleihen. Deutsche Länder mit großem 
^teinkohlenbesitz nahmen Kohlenanleihen auf. Weiter wurden ausgegeben 
Anleihen, die auf eine bestimmte Menge Kali, Holz, Zucker usw. lauteten. 
Die Berechnung der Zinsen erfolgt bei den meisten dieser Anleihen nicht 
unter Zugrundelegung des Preises der betr. Ware an einem Stichtage, 
sondern nach Durchschnittssätzen für bestimmte längere Perioden. Bei
	        
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