13 —
II. Kritische Betrachtung der Schätzungs-
arten sür VeleihungsZwecke.
Die kritische Betrachtung der Wertschätzung von Grundstücken zu
Beleihungszwecken darf nicht mit Schlagworten arbeiten. Daß z. B.
Taxen Laxen seien, darf solange nicht behauptet werden, als es
nicht erwiesen ist. Alle beteiligten Faktoren können beanspruchen^
daß man nicht nur ihre Fehler, sondern auch ihre Vorzüge sieht.
Einzelne Vorkommnisse sind nicht schon typische Seiten in -der Er
scheinungen Flucht. Treten wir unter diesen Grundsätzen einer
kritischen Betrachtung der Wertschätzung von Grundstücken, ins
besondere der Organisation des Schätzungswesens un
ter besonderer Berücksichtigung der städtisch be
bauten Grundstücke und der Verhältnisse in Preu
ßen näher, so kommen wir zu einem wesentlich anderen
Urteil, als man es gemeinhin hat. Danach haben sowohl
die Wertschätzungen durch den einzelnen Sachverständigen, wie auch
die Wertschätzungen durch Taxämter ihre bestimmten Vorteile. Diese
Vorteile ergeben sich aus der Verschiedenartigkeit der Schätzungs
organisation. Der einzelne Sachverständige ist unbedingt beweg
licher, anpassungsfähiger und persönlicher, wie ein Taxkollegium.
Der Wechsel in seinen Wertanschauungen kann sich in ihm viel
schneller, wie dies bei einem Schätzungsamt möglich wäre, vollziehen.
Er gibt seiner Sache gewisse persönliche Werte, die man nicht über
sehen darf. Dazu kommen noch erhebliche andere Momente. Die
moderne Bauweise befindet sich in dauerndem Fluß. Altes verschwindet
und Neues ersteht. Wir erinnern hier nur an Eisenbetonbau, Zentral
heizung, Warmwasseranlagen, die neueren Baustoffe wie Steinholz,
ferner an alle die Errungenschaften, die mit der modernen Bautechnik eng
verbunden sind. Das alles kann nur der in der Praxis ste
hende Bausachverständige beurteilen. In diesem Rommen und
Gehen findet nur er sich zurecht. Seine Beziehungen gewährleisten
ihm die Kenntnis von der Aenderung der Grundstückspreise, der
Steigerung der Löhne, der Preise der Baumaterialien, der Anfor
derungen der Mieter und der Einzelheiten des Wohnungsmarktes.
Kurz, er ist in ganz außerordentlichem Umfange befähigt, die hier in
Betracht kommenden Schätzungen vorzunehmen. Außerdem schafft
die einerseits praktische, anderseits gutachterische Tätig-