keit Wechselwirkungen, die von höchster Bedeutung für die Wertschätzung
sind.
Wir vermögen diese Anschauung aus einer recht charakteristischen
Erfahrung zu begründen und zwar aus der Praxis der Bergschadenabschätzung.
So lange z. B. im rheinisch-westfälischen Kohlenrevier
ein Bausachverständiger selbst auch noch „praktisch" tätig
ist, erscheinen die Ergebnisse seiner Schätzung durchweg als ausreichend,
sobald er aber unter der Wucht der Schätzungsausträge
die Baupraxis ausgibt, beginnen in mehr oder weniger großem
Umfange die Schätzungen den Unwillen wenigstens der klagenden
Parteien zu erregen.
Die Taxation durch im praktischen Leben stehende
Sachverständige ruht vor allen Dingen aber — wie
aus vorstehendem klar ersichtlich — aus einer viel
anpassungsfähig er enGrg a nis a tio n, wiedieTaxation
durch Ta xämter. Sie hat vor letzteren den Vorteil voraus,
daß sie zu individualisieren vermag. Die verschiebenartigkeit
der Umstände lassen sich oft gar nicht
in Worten ausdrücken. Der Linzelschätzer kann und
wird sie in seinen Zahlen sprechen lassen.
Nehmen wir einmal die außerordentlich verschiedenen Grundslückspreise
in den einzelnen Lagen. Lin Beispiel seien diejenigen von
Bochum und Wanne. (Tabelle 1.)
Tabelle I.
Der Wert einer Baustelle pro (Quadratmeter betrug
nach Strehlow*).
in Bochum
rrcf.
in Wanne
Mk.
billige Lage
bessere Lage
be te Lage
bessere Geschäftslage
beste Geschäftslage
7,00— 21,00
21,00— 35,00
28,00—50,00
28,00— 70,00
75,00—500,00
3,00— 6,00
6,00—10,50
10.50— 17,50
17.50— 28,00
28,00—70,00
So groß die Differenzen in den einzelnen Lagen auch sein werden,
der Linzelschätzer besitzt hinreichende Beweglichkeit, die richtige Ziffer
erfassen zu können. Ganz ähnlich ist es, wenn man von dem Wert
der nackten Grundstücke ganz absieht. Die voraussichtliche Standdauer,
der Mietertrag usw., alles das hängt doch auch von der Unterhaltung
und der Art der Mieter ab. Die Mieter setzen sich
zusammen vom Lisenbahndirektionspräsidenten bis zum Tagelöhner
herab! hier ein ehrwürdiges Haus aus der Zeit unserer Großväter,
dort der Neubau von heute. Das alles zu erfassen, erfordert
zunächst einmal den „richti gen Blick", den nur eine Persönlichkeit
haben kann. Bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken
von absolut gleicher Größe und Form und von gleichem
') Die Boden- und Wohnungsfrage 1911.