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Diese Momente werden denn auch wohl die Hypothekenbanken
veranlaßt haben, die öffentliche
Taxe (d. h. die der Taxämter), wo sie gebräuchlich ist,
nur ausnahmsweise als Grundlage zu benutzen.
Dannenbaum sagt in seinem Werke „Deutsche Hypotheken- •>
banken" darüber im Hinblick auf die Hypothekenbanken wörtlich
folgendes:
„Man hat mit ihnen (den Taxamtsschätzungen) keine schlechten
Erfahrungen gemacht (das ist sehr erklärlich! D. V.)
doch werden sie, was betont werden muß, nur selten
als Grundlage für Bankbeleihungen benutzt."
Daß die öffentlichen Taxen gewissermaßen grundsätzlich
unter dem Werte bleiben, erweisen noch folgende
Einzelheiten:
Der Referent, der auf dem 13. Verbandstage des preußischen
Landesverbandes der Haus- und Grundbesitzervereine die Hessennassauischen
Feldgerichte (Taxämter) behandelte, führte u. a. folgendes
aus:*)
„Wie geschätzt (?) die Taxen (der Feldgerichte) für u n -
bebaute Grundstücke sind, dürfte daraus hervorgehen, daß Privat
geldleiher häufig Grundstücke zum vollen Werte der feldgerichtlichen
Taxe beleihen." _ -
Universitätsprofessor Dr. Magnus Biermer, der eine Zeit lang
Mitglied des Rufsichtsrates der hessischen Landeshypothekenbank
war, teilte auf der 10. Mitgliederversammlung des Westfäl. Vereins
für Kleinwohnungswesen mit, daß sich bei dieser Lank die
ortsgerichtliche Taxe in drei vierteln der Fälle als
zu niedrig erwiesen habe.
Tine Bestätigung der Biermerschen Rusführungen geben uns
die von der hessischen Landeshypothekenbank gesammelten Kaufpreise
im vergleich mit den Beleihungswerten (Tabelle 6):
Tabelle 6.
Die von der hessischen Landeshypothekenbank**) in Darmstadt gesammelten
Kaufpreise im vergleich mit den auf Grund ortsgerichtlicher
Lchätzungsn festgesetzten Beleihungswerte.
Die Kaufpreise betrugen
in Prozenten der
Beleihungswerte
1907
Anzahl der F
1908 | 1909
alle
1910
1911
bis 60 Proz. ausschl.
—
—
—
—
—
50-60 ,.
1
—
1
—
2
60-70 „
1
—
3
1
3
70-80 „
3
4
3
3
12
80-90 „
6
11
10
13
23
90—100 „
13
27
13
25
30
100—120 „
60
72
65
67
84
120 und mehr
30
61
50
58
72
zusammen
123
175
145 ;
166
226
*J Mitteilungen Heft 58. **) Unter Leitung und mit Zinsgarantie des Staates.