Weigerungen in der Regel nur die ersten Hypotheken, seltener
die zweiten Hypotheken ausgeboten werden.
Daß das Ergebnis, wie es z. B. in Baden der Fall
ist, durchschnittlich um die höhe der öffentlichen Taxe
herumschwankt, ist demnach ausschließlich in der Niedrigkeit
der Taxe begründet. Würden durchweg im
Verhältnisse zum Wert in den Zwangsversteigerungen
so hohe Preise erzielt, wie es nach den öffentlichen
Taxen den Anschein hat, dann kö nnte man sicher
damit rechnen, daß die Zwangsversteigerung die RegelundderfreihändigeverkaufdieRusnahmewürde.
Die Hausbesitzer würden zu Tausenden bei ihrer derzeitigen
Lage nach diesem Rettungsanker fassen!
Uebrigens muß man bei einer Gegenüberstellung der in den
Zwangsversteigerungen erzielten Rauspreise mit den Taxwerten auch
die Physiognomie derGbjekte selbst betrachten. Durchweg
handelt es sich dabei, wie die wegen Fehlens andereren lRaterials herangezogene
Tabelle 10 erweist, um solche Objekte, deren Wert an sick
übertrieben wurde, die sehr hoch belastet sind und deren Besitzer
in der Regel nicht zu den seßhaften Hausbesitzern gehören. Wenn
trotz dieser „Physiognomie" der Raufpreis in den Zwangsversteigerungen
fast identisch mit den Taxamtsschätzungen ist oder gar
darüber hinausgeht, so wirft das noch ein ganz besonderes Licht
auf den Wert dieser Schätzungen.
Tabelle 10.
Die Immobiliarzwangsver st eigerungen im R ö n i tzreich
Lachsen.
Der Schuldner war Eigentümer
des versteigerten Grundstückes
1908
Zahl der Fälle
1809
1910
w e n i g e r als 5 Iahre
1365
1107
770
5—10 Iahre
564
419
299
10—20 Iahre
250
282
284
länger als 20 Iahre
103
127
124
Besitzdauer nicht ermittelt
75
33
54
Zahl der Fälle zusammen:
2357
1968
1531
So kommen wir denn unter Berückstchtigun g all'
dieser Tatsachen, selbst wenn wir sie noch nach den
an anderer Stelle entwickelten Gedanken abschwächen,
zu der sicher berechtigten Meinung, daß die „persönliche"
auf der Renntnis der besonderen Umstände
und auf Erfahrung beruhende Taxe, wenn auch in
entgegengesetzter Richtung die Schätzung viel sicherer
vornehmen kann; allerdings handelt es sich dann
immer noch darum, den richtigen Mann zu finden. Ist
erabergefunden, dannverbürgtereinevielrichtigere
Taxe wie sie ein Taxamt oder wie man das Rind g etauft
hat, zu verbürgen vermag.