Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

Weigerungen  in  der  Regel  nur  die  ersten  Hypotheken,  seltener ­
  die  zweiten  Hypotheken  ausgeboten  werden.
Daß  das  Ergebnis,  wie  es  z.  B.  in  Baden  der  Fall
ist,  durchschnittlich  um  die  höhe  der  öffentlichen  Taxe
herumschwankt,  ist  demnach  ausschließlich  in  der  Niedrigkeit ­
  der  Taxe  begründet.  Würden  durchweg  im
Verhältnisse  zum  Wert  in  den  Zwangsversteigerungen ­
  so  hohe  Preise  erzielt,  wie  es  nach  den  öffentlichen ­
  Taxen  den  Anschein  hat,  dann  kö  nnte  man  sicher
damit  rechnen,  daß  die  Zwangsversteigerung  die  RegelundderfreihändigeverkaufdieRusnahmewürde.

Die  Hausbesitzer  würden  zu  Tausenden  bei  ihrer  derzeitigen ­
  Lage  nach  diesem  Rettungsanker  fassen!
Uebrigens  muß  man  bei  einer  Gegenüberstellung  der  in  den
Zwangsversteigerungen  erzielten  Rauspreise  mit  den  Taxwerten  auch
die  Physiognomie  derGbjekte  selbst  betrachten.  Durchweg
handelt  es  sich  dabei,  wie  die  wegen  Fehlens  andereren  lRaterials  herangezogene ­
  Tabelle  10  erweist,  um  solche  Objekte,  deren  Wert  an  sick
übertrieben  wurde,  die  sehr  hoch  belastet  sind  und  deren  Besitzer
in  der  Regel  nicht  zu  den  seßhaften  Hausbesitzern  gehören.  Wenn
trotz  dieser  „Physiognomie"  der  Raufpreis  in  den  Zwangsversteigerungen ­
  fast  identisch  mit  den  Taxamtsschätzungen  ist  oder  gar
darüber  hinausgeht,  so  wirft  das  noch  ein  ganz  besonderes  Licht
auf  den  Wert  dieser  Schätzungen.
Tabelle  10.
Die  Immobiliarzwangsver  st  eigerungen  im  R  ö  n  i  tzreich
  Lachsen.

Der  Schuldner  war  Eigentümer
des  versteigerten  Grundstückes

1908

Zahl  der  Fälle
1809

1910

w  e  n  i  g  e  r  als  5  Iahre

1365

1107

770

5—10  Iahre

564

419

299

10—20  Iahre

250

282

284

länger  als  20  Iahre

103

127

124

Besitzdauer  nicht  ermittelt

75

33

54

Zahl  der  Fälle  zusammen:

2357

1968

1531

So  kommen  wir  denn  unter  Berückstchtigun  g  all'
dieser  Tatsachen,  selbst  wenn  wir  sie  noch  nach  den
an  anderer  Stelle  entwickelten  Gedanken  abschwächen, ­
  zu  der  sicher  berechtigten  Meinung,  daß  die  „persönliche" ­
  auf  der  Renntnis  der  besonderen  Umstände
und  auf  Erfahrung  beruhende  Taxe,  wenn  auch  in
entgegengesetzter  Richtung  die  Schätzung  viel  sicherer ­
  vornehmen  kann;  allerdings  handelt  es  sich  dann
immer  noch  darum,  den  richtigen  Mann  zu  finden.  Ist
erabergefunden,  dannverbürgtereinevielrichtigere
Taxe  wie  sie  ein  Taxamt  oder  wie  man  das  Rind  g  etauft
  hat,  zu  verbürgen  vermag.
            
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