Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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III-  Die  Hilfsmittel  der  Wertschätzung
zu  Veleihungszwecken.
Wenn  wir  nach  den  vorstehenden  Ausführungen  den  Hilfsmitteln ­
  der  Wertschätzung  zu  Beleihungszwecken  einen  besonderen
Abschnitt  widmen,  so  hat  das  seine  besonderen  Gründe.  Ls  soll  damit
-einerseits  das  Material  auf  Grund  dessen  man  sich  ein  über  den
einzelnen  Hall  hinausgehendes  Allgemeinurteil  zu  bilden  vermag,
in  das  richtige  Licht  gesetzt  werden,  anderseits  soll  allerdings  auch
das  einzelne  Hilfsmittel  als  Schätzungsgrundlage  oder  als  Schätzungskontrollmittel ­
  charakterisiert  werden.  Unter  diesem  Gesichtspunkte ­
  haben  wir  mehr  oder  weniger  mit  solchen  Hilfsmitteln  zu  tun,
die  entweder  nur  dem  Sachverständigen  resp.  Taxämtern  oder  den
Zachverständigen  und  Kreditgebern  oder  den  Kreditgebern  allein  zugängig ­
  sind.
von  den  Hilfsmitteln,  die  nur  den  Sachverständigen  resp.  Taxämtern ­
  zur  Verfügung  stehen,  dürften  zunächst  die  Register  und
Akten  über  bereits  ausgeführte  Schätzungen  zu  nennen  sein.  Gelegentliche ­
  Notizen  dienen  zur  Ergänzung.
hier  kann  nun  die  Tatsache  nicht  aus  der  Welt  geleugnet  werden,
daß  den  Taxämtern  umfangreiches  Akte  nmaterial  zur
Verfügung  steht,  ein  Material,  wie  es  ein  Privatschätzer, ­
  selb  st  wenn  er  ein  ganzes  Leben  darüber
sammeln  und  die  umfangreichste  Praxis  haben  würde,
nie  auch  nur  zu  einem  Bruchteil  erlangen  kann.
Wie  wir  aber  im  zweiten  Kapitel  gesehen  haben,  ist  kein  Beweis
dafür  vorhanden,  daß  die  Taxämter  erheblichen  Nutzen  aus  ihrem
Material  gezogen  hätten.  Dazu  kommt  nun  aber  noch,  daß  sie  auch
seitens  der  Behörden  beliebiges  hilfsmaterial  erlangen  können  und
konnten.  Wenn  trotzdem  die  Privatschätzer  die  Wertermittlung,  wie
wir  früher  gesehen  haben,  „richtiger"  vorgenommen  haben,  trotz
einzelner  willfähriger  Elemente  und  bei  nicht  so  reichlichem  Material,
dann  ist  das  noch  ein  besonderer  Beweis  für  die  Zweckmäßigkeit ­
  der  Aufnahme  von  Taxen  durch  einzelne
Sachverständige.  Anderseits  sehen  wir  darin  aber  auch  mit  einen
Hauptgrund  für  die  Niedrigkeit  der  Taxamtsschätzungen.
Der  heilige  Bureaukratius  hat  hier  eben  seine  Hand  im  Spiel,
dieweil  das  blühende  Leben  durch  Schaffung  neuer  Werte  seiner
spottete.
Doch  gehen  wir  weiter.
            
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