Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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Haufen  werfen  müsse.  Diese  letztere  Ansicht  mag  übertrieben  sein,
charakteristisch  ist  aber,  daß  sie  überhaupt  aufzukommen  vermag.
Begründet  wird  —  wie  gesagt  —  diese  Ansicht  damit,  daß  die  Sparkassen ­
  mit  den  Hypothekenbanken,  die  10  Prozent  höher  beleihen
können,  sonst  nicht  konkurrieren  könnten.
Notwendiger  Weise  ergibt  sich  hieraus  aber  nun  folgendes:  Wenn
feststeht,  daß  nur  bei  bestimmten  Instituten  mit  einer  gewissen  Regelmäßigkeit ­
  Auswüchse  vorkommen,  dann  liegt  darin  auch  eine  Korrektur ­
  unserer  Gedankengänge  über  die  statistischen  vergleiche  zwischen
Raufpreisen  und  Taxen.  Wir  haben  dann  nämlich  nur  für  die
öffentlichen  Taxen,  also  für  die  Taxamtsschätzungen,  ein  gewisses
„Mittel"  ihrer  Qualität,  während  die  statistischen  Ergebnisse  bei  den
privaten  Taxen  durch  eben  jene  Kaufpreise  beeinflußt  werden,
die  von  Gesellschaften  notiert  wurden,  bei  denen  statt  der  preisdrückenden ­
  Umstände  mit  Recht  vom  Kaiserlichen  Aussichtsamt ­
  für  Privatversicherung  Mängel  in  der  „Personenfrage"  vermutet ­
  werden.  Abstrahieren  wir  nun  unter  Außerachtlassung  der  Berliner ­
  Verhältnisse  die  Taxen  der  hiernach  unsachverständigen  privaten
Schätzer  oder  stellen  wir  uns  vor,  daß  durch  irgendwelche  Mittel
der  Stand  der  privaten  Taxatoren  von  den  nicht  dazugehörigen  Elementen ­
  gesäubert  wird,  dann  zeigt  sich  uns  die  private
Taxe  der  öffentlichen  Taxe  überlegen  und  zwar  in
einem  solchen  Umfange,  daß  sich,  wenn  man  davon  ausgeht, ­
  daß  eine  Taxe,  ohne  nach  rechts  und  links  zu
sehen,  ohne  sich  von  der  einen  noch  der  anderen  Richtung ­
  beeinflussen  zu  lassen,  den  wahren  Mert  erfassen ­
  soll,  empfiehlt,  sie  nicht  nur  in  ihrem  heutigen
Umfange  gelten  zu  lassen,  sondern  dort,  wo  sie  noch
stiefmütterlich  behandelt  ist,  in  die  ihr  gebührende
Stellung  einzusetzen  und  sie  zu  schützen,  wo  es  nur
immer  möglich  ist.  —  —  —
Nicht  nur  die  Taxarten,  auch  die  Taxnarmen  geben  zu  kritischen ­
  Aeußerungen  Anlaß.  Hier  soll  nur  Weniges  herausgegriffen
werden,  da  der  Zweck  dieser  Zeilen  im  Wesentlichen  auf  die
Würdigung  der  Taxarten  gerichtet  ist.
In  erster  Linie  möchten  wir  da  einzelne  Bedenken  gegen  die  Grundsätze ­
  für  die  Ermittlung  des  Wertes  inländischer  städtischer  Grundstücke,
wie  sie  vom  kaiserlichen  Aufsichtsamt  für  Privatversicherung  aufgestellt ­
  sind,  geltsnd  machen.  Daß  nach  diesen  Grundsätzen  der
Beleihungswert  den  mittleren  Betrag  aus  dem  von  den  Sachverständigen ­
  getrennt  anzugebenden  Boden-  und  Bauwert  einerseits ­
  und  dem  Ertragswert  andererseits  nicht  übersteigen  darf  und
schließlich  in  der  Regel  zur  Ermittlung  des  Reinertrags  vom  Rohertrag ­
  mindestens  15  Prozent  abgezogen  werden  sollen,  birgt  den
Reim  der  Schablonisierung  in  sich.  Bet  Grundstücken  z.  B.,  die
nicht  ausgenutzt  sind,  könnte  der  „mittlere"  Wert  nach  der  ersteren
dieser  beiden  Normen  oft  unter  den  nackten  Bodenwert  treten.
            
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