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sie in Württemberg, Laden und Hessen kennen gelernt haben, hinaus
oder haben eine durchaus verwandte Natur. So werden von
vielen, besonders solchen, die dabei an eine Verbilli
gung des Lodens denken, gemeinhin Taxämter ge
wünscht.
präziser drückt sich der preußische Landesverband der Haus
und Grundbesitzervereine aus, wenn er sagt (verbandstag 1910):*)
„Der preußische Landesverband beschließt, bei den zuständigen
Behörden dahin vorstellig zu werden, daß in ganz Preußen
Schätzungsämter nach dem Vorbilde der Feldgerichte in Hessen-
Nassau geschaffen werden."
Die Vorschläge Paul Thrlichs in „Das Reichshppotheken-
bankgesetz" bewegen sich in gleicher Richtung. Der gleichen An-
sicht sind auch viele Sparkassen.
Sn der vom „Deutschen verein für Wohnungsreform" resp.
der zweiten deutschen Wohnungskonferenz herausgegebenen Bro
schüre „Die Forderungen der deutschen Wohnungsreformbewegung
an die Gesetzgebung" (1913) heißt es:
Zur Nusführung von Schätzungen und insbesondere von Be
leihungstaxen find nur fachmännisch erfahrene und ausreichend
vorgebildete Persönlichkeiten zuzulassen; diese Schätzer sind, vor
teilhafter Weise unter Zuziehung der Katasterkontrolleure, zu
Kollegialischen Schätzungskommissionen zusammenzufassen, die der
Dienstaufsicht des Staates bezw. gegebenenfalls des Bürgermeisters
zu unterstellen Jinb; der Bezirk eines solchen „Taramtes" ist so
zu begrenzen, daß seine Mitglieder den erforderlichen Ueber-
blick über die Verhältnisse bewahren können. Die Annahme
von Schätzungsaustrügen und die Ausfertigung von Taren sollte
nur durch das „Taxamt" erfolgen, das feste Gebührensätze er
hebt,' es kann die Ausführung der Schützungsvorarbeiten ein
zelnen Mitgliedern übertragen, hat aber die erforderliche Kon
trolle zu üben. In dem Taxamt sind evtl, unter Benutzung der
Materialien der Katasterämter — möglichst vollständige Samm
lungen von Grundstückpreisen, Haus- und Güter-Trträgnissen u.
a geeigneten Schätzungsunterlagen zusammen zu stellen, die
ausgeführten Schätzungen sind mit den späteren Verkaufspreisen
derselben Grundstücke regelmäßig zu vergleichen. Die Ergebnisse
sind von der Aufsichtsbehörde sorgfältig zu prüfen und zu ver
folgen."
Genau formulierte Vorschläge machte F. W. hartmann, wenn
er schrieb:
„Cs dürfte sich empfehlen, Bezirkskommissionen zu bestellen,
bestehend aus:
a) einem Bausachverständigen,
b) einer mit den Verkehrs- und Mietsverhältnissen des
betr. Stadtgebietes genau vertrauten Persönlichkeit,
*) Mitteilungen Heft 58.