Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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sie in Württemberg, Laden und Hessen kennen gelernt haben, hinaus 
oder haben eine durchaus verwandte Natur. So werden von 
vielen, besonders solchen, die dabei an eine Verbilli 
gung des Lodens denken, gemeinhin Taxämter ge 
wünscht. 
präziser drückt sich der preußische Landesverband der Haus 
und Grundbesitzervereine aus, wenn er sagt (verbandstag 1910):*) 
„Der preußische Landesverband beschließt, bei den zuständigen 
Behörden dahin vorstellig zu werden, daß in ganz Preußen 
Schätzungsämter nach dem Vorbilde der Feldgerichte in Hessen- 
Nassau geschaffen werden." 
Die Vorschläge Paul Thrlichs in „Das Reichshppotheken- 
bankgesetz" bewegen sich in gleicher Richtung. Der gleichen An- 
sicht sind auch viele Sparkassen. 
Sn der vom „Deutschen verein für Wohnungsreform" resp. 
der zweiten deutschen Wohnungskonferenz herausgegebenen Bro 
schüre „Die Forderungen der deutschen Wohnungsreformbewegung 
an die Gesetzgebung" (1913) heißt es: 
Zur Nusführung von Schätzungen und insbesondere von Be 
leihungstaxen find nur fachmännisch erfahrene und ausreichend 
vorgebildete Persönlichkeiten zuzulassen; diese Schätzer sind, vor 
teilhafter Weise unter Zuziehung der Katasterkontrolleure, zu 
Kollegialischen Schätzungskommissionen zusammenzufassen, die der 
Dienstaufsicht des Staates bezw. gegebenenfalls des Bürgermeisters 
zu unterstellen Jinb; der Bezirk eines solchen „Taramtes" ist so 
zu begrenzen, daß seine Mitglieder den erforderlichen Ueber- 
blick über die Verhältnisse bewahren können. Die Annahme 
von Schätzungsaustrügen und die Ausfertigung von Taren sollte 
nur durch das „Taxamt" erfolgen, das feste Gebührensätze er 
hebt,' es kann die Ausführung der Schützungsvorarbeiten ein 
zelnen Mitgliedern übertragen, hat aber die erforderliche Kon 
trolle zu üben. In dem Taxamt sind evtl, unter Benutzung der 
Materialien der Katasterämter — möglichst vollständige Samm 
lungen von Grundstückpreisen, Haus- und Güter-Trträgnissen u. 
a geeigneten Schätzungsunterlagen zusammen zu stellen, die 
ausgeführten Schätzungen sind mit den späteren Verkaufspreisen 
derselben Grundstücke regelmäßig zu vergleichen. Die Ergebnisse 
sind von der Aufsichtsbehörde sorgfältig zu prüfen und zu ver 
folgen." 
Genau formulierte Vorschläge machte F. W. hartmann, wenn 
er schrieb: 
„Cs dürfte sich empfehlen, Bezirkskommissionen zu bestellen, 
bestehend aus: 
a) einem Bausachverständigen, 
b) einer mit den Verkehrs- und Mietsverhältnissen des 
betr. Stadtgebietes genau vertrauten Persönlichkeit, 
*) Mitteilungen Heft 58.
	        
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