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Die Einnahme- und Ausgabegestaltung und ihre Balanecierung vor dem Kriege ergibt sich aus fol-
yender Übersicht :
Überschuß an
Jahr Einnahmen Ausgaben Einnahmen Ausgaben
in Millionen fr.
1 CE 3.739 3 639 00
N 3 766 3.707 ;
1906.47 ran en 3 837 3 852 5
OT 3.968 3 880
1 3.966 4 021 54
1909 4 141 4 186 15
(90 4 274 4.322 18
Or ee 4 689 4 548 A
192. er 4.857 4 743 113
(rk re 5 092 5 067 EE
Die wiederholten Fehlbeträge des Budget General und die durch Schuldenaufnahme finanzierten Sonder-
rechnungen ließen die Verschuldung Frankreichs ständig steigen; am 1. August 1914 betrug die kon-
zolidierte Schuld 32,3 Milliarden fr., die kurzfristige Obligationenschuld 342 Millionen fr. und die schwebende
Schuld 1609 Millionen fr. Dabei ist zu berücksichtigen, daß hiervon für werbende Zwecke nur etwa 3 bis
4 Milliarden fr. aufgenommen waren?).
Die Höhe der kurzfristigen und schwebenden Schuld brachte in das französische Finanzwesen eine große
Unsicherheit und ließ die Konsolidierung durch eine langfristige Anleihe erforderlich erscheinen, zumal
die Kämpfe um die Steuerreform zunächst zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hatten. Die ver-
schiedenen Anleiheprojekte, die immer wieder an dem Widerstande der Kammer scheiterten, die parla-
mentarischen Kämpfe um die Steuerreform und die Unsicherheit, ob die Besteuerung auf die Staatspapiere
ausgedehnt werden sollte, beeinflußten in ungünstiger Weise die Bereitschaft des französischen Kapital-
marktes zur Aufnahme neuer Anleihen, so daß auch die 3!/,prozentige Rente, zu deren Emission in Höhe
von 805 Millionen fr. die Regierung schließlich durch das Gesetz vom 16. Juli1914 ermächtigt worden
war, einen Mißerfolg brachte. Das Ergebnis war, daß das Schatzamt bei Kriegsausbruch großen Zahlungs-
schwierigkeiten gegenüberstand.
Die erwähnte 3!/,prozentige Rente war an sich zur Finanzierung besonderer Militärausgaben für das
Rechnungsjahr 1914 gedacht, die im Budget General nicht in Erscheinung traten. Trotzdem schloß auch
das Budget General mit einem Defizit ab, das zum wesentlichsten Teil aus den Erträgen des Compte Pro-
visionnel ausgeglichen werden sollte. Der Regierungsentwurf für 1914 war nur eine Konsequenz der Etat-
gestaltung der vorhergehenden Jahre und durch das im Verhältnis zur Einnahmesteigerung zu schnelle
Anwachsen der Ausgaben bedingt.
Ein unter Geldmangel leidendes Schatzamt, ein für Staatsanleihen nicht mehr aufnahmefähiger
Kapitalmarkt, ein in seinen unbeweglichen Formen nicht ertragreicher zu gestaltendes Steuersystem
sowie eine hohe konsolidierte und schwebende innere Schuld waren die Kennzeichen der Finanzlage Frank-
reichs bei Kriegsbeginn.
II. Die französische Finanzwirtschaft während des Krieges,
a. Die formelle Ordnung der Finanzwirtschaft *).
Der Krieg stellte an die durch die Kriegsereignisse und ihre Folgen geschwächte Wirtschaft in finanzieller
Hinsicht die schwersten Anforderungen. An eine geordnete Budgetgebarung war bei der nicht voraus-
zusehenden Entwicklung des Krieges und bei dem von Monat zu Monat steigenden Finanzbedarf nicht zu
denken. Vom Beginn des Krieges ab gab es in Frankreich kein Budget General mehr. Das Parlament votierte
Kredite »En bloc«, ohne Unterschied zwischen den Aufwendungen für die Militärverwaltung und denjenigen
für die Zivilverwaltung. Zum Zwecke der Rechnungskontrolle wurde am Ende jeden Jahres ein Etat
Röcapitulatif der während des ganzen Jahres bewilligten Kredite von Parlament votiert. Auch für die Ein-
nahmen gab es kein ordentliches Budget mehr. In jedem der Lois de Credits Provisoires gab das Parlament
dem Finanzminister die Ermächtigung, die Jmpöts Jndirects und die Produits des Revenues Publies während
des folgenden Vierteljahres zu erheben. Das Lot de Credits Provisoires für das jeweilig erste Vierteljahr
enthielt die Ermächtigung zur Erhebung der direkten Steuern während des ganzen Jahres. Eine detaillierte
Aufstellung dieser Einnahmen wurde dem Parlament nicht präsentiert. Erst mit dem Rechnungsjahr 1918
1) Annuaire Statistique 1921, Paris 1921, 8. 372/378,
2) Jize, Cours de Seience des Finances, a. a. 0.; Th6orie Generale du Budget