Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

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vergegenwärtigen  wir  uns  nun  einmal  unter  diesem  Gesichtspunkte ­
  z.  B.  den  Betrieb  bei  den  Sparkassen.  Nach  der  Drucksache ­
  des  preuß.  Herrenhauses  No.  58  Session  1912  waren  von  den
Sparkassen  an  Hypotheken  und  Grundschulden  vom  100  der  absoluten ­
  Summe  ausgeliehen:

im  Garantie-  in  an  den  Garantiebezirk
  der  bezirk  angrenzenden
Sparkasse  Land-  u.  Stadtkreisen

Preuß.  Staat
(Ostpreußen
Westpreußen
Stadt  Berlin
Brandenburg
Pommern
Posen
Schlesien
Sachsen
Schleswig-Holstein
Hannover
Westfalen
Hessen-Nassau
Nheinprovinz
hol;«nzollern

20.31
3.43
11.05

66.33
96.22
86.32
100.00
77,37
77.31
86.42
§2.76
62.43
63.77
68.75
52.36
87.17
57.64
98.24

18.37
18.51
12.71
15.37
18.38
26.34
20.20
24.49
11.41
23.76

Fast  neun  Zehntel  der  Hypothekengelder  der  Sparkassen  ruhen
hiernach  in  den  Garantiebezirken  der  Sparkassen  oder  diesen  angelegenen ­
  Gebieten.  Nus  diesen  Gebieten  werden  darum  den  Sparkassen ­
  auf  Grund  der  bereits  mehrfach  erwähnten  Ministerialversügung
  auch  eine  entsprechend  große  Zahl  von  Kaufpreisen  gemeldet. ­
  Die  Sparkassen  sind  also  in  der  Sage,  das  aus  diesen
Kaufpreisen  zu  gewinnend«  Material  zu  verwerten  und  es  wäre
merkwürdig,  wenn  sie  es  bisher  unterlassen  hätten.  Das  ist  allerdings ­
  zuzugeben,  daß  aus  den  Sparkassenberichten  nicht  hervorgeht,
in  welchem  Umfange  dieses  Material  dienstbar  gemacht  ist,  daß  auch
statistische  Angaben  darüber  bisher  in  nur  geringem  Maße,gemacht
worden  sind.  Sn  gleicher  Meise  stehen  den  Sparkassen  die  Ergebnisse ­
  der  staatlichen  und  kommunalen  Grund-  und  Gebäudesteurrveranlagung
  zur  Verfügung.
Dazu  kommt  aber  noch,  daß  die  Vergebung  der  Sparkassengelder ­
  auf  Hypotheken  und  Grundschulden  in  Sparkassenkommissionen ­
  erfolgt,  deren  Mitglieder  dem  Gemeinderate
angehören.  Letztere  werden  aber  in  ihrer  Eigenschaft  als  Gemeinderatsmitglieder ­
  so  oft  mit  Nn-  und  Verkäufen  von  Grundstücken ­
  für  die  Gemeinde  beschäftigt,  daß  sie  der  Kenntnis,  die  ihnen
die  Tätigkeit  des  Katasterkontrolleurs  oder  die  Mitteilung  der  Kaufpreise ­
  vermitteln  könnte,  vielfach  gar  nicht  bedürfen,  da  sie  diese  —
wenigstens  im  Nohen  —  schon  aus  ihrem  übrigen  Wirkungskreis
besitzen  und  durch  ihre  Ortsansässigkeit  tagtäglich  Gelegenheit
haben,  die  Entwicklung  der  Gemeinde  im  Ganzen  und  in  den  Ein-
            
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