Full text: Taxämter oder private Schätzungen?

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§ 33. 
Der Antrag aus Eröffnung der Voruntersuchung kann von dem 
igerichte sowohl aus rechtlichen'als aus tatsächlichen Gründen 
ehnt werden. Gegen den ablehnenden Beschluß steht der Staats- 
ltschaft die sofortige Beschwerde zu. 
Degen den die Voruntersuchung eröffnenden Beschluß steht 
Angeschuldigten die Beschwerde nur wegen Unzuständigkeit des 
Gerichtes zu. 
8 34. 
Vas Ehrengericht kann beschließen, daß ohne Voruntersuchung 
hauptversahren zu eröffnen sei. 
Beschwerde findet nicht statt. 
§ 35. 
THt der Führung der Voruntersuchung wird ein Richter durch 
Präsidenten des Gberlandesgerichts resp. Landgerichts beauf- 
Vie Verhaftung und vorläufige Festnahme sowie die vorfüh- 
des Angeschuldigten ist unzulässig. 
l 8 36. ' 
)ie Beeidigung von Zeugen und Lachverständigen Kann in der 
ltersuchung erfolgen, auch wenn die Voraussetzungen des 8 65 
2 und des § 222 der Ltrafprozeßordnung nicht vorliegen. 
8 37. 
leantragt die Staatsanwaltschaft eine Ergänzung der vor- 
uchung, so hat der Untersuchungsrichter wenn er dem Antrage 
stattgeben will, die Entscheidung des Ehrengerichts einzuholen. 
8 38. 
lach geschlossener Voruntersuchung sind dem Angeschuldigten aus 
Antrag die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens mitzuteilen. 
8 39. 
)ie Anklageschrift hat die dem Angeschuldigten zur Last ge- 
pflichtverletzung durch Angabe der sie begründenden Tatsachen 
zeichnen, und, soweit in der Hauptverhandlung Beweise er 
werben sollen, die Beweismittel anzugeben. 
8 40. 
ft der Angeschuldigte außer Verfolgung gesetzt, so kann die 
nur während eines Zeitraumes von 5 bahren vom Tage des 
: jiffcs av und nur auf Grunö neuer Tatsachen oder Beweis- 
- wieder aufgenommen werden. 
8 41. 
: n dem Beschlusse, durch welchen das hauptverfahren eröffnet 
ist die dem Angeklagten zur Last gelegte Pflichtverletzung 
Angabe der sie begründenden Tatsachen zu bezeichnen. 
8 42. 
le Mitteilung der Anklageschrift erfolgt mit der Ladung zur 
Verhandlung.
	        
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