Full text : Taxämter oder private Schätzungen?

the  scale  towards

I

o
CO

O
->j

GD
->l

>
->1

O
00

CD
00

>
CO

O
CD

DD
CD

§  33.
Der  Antrag  aus  Eröffnung  der  Voruntersuchung  kann  von  dem
igerichte  sowohl  aus  rechtlichen'als  aus  tatsächlichen  Gründen
ehnt  werden.  Gegen  den  ablehnenden  Beschluß  steht  der  Staatsltschaft
  die  sofortige  Beschwerde  zu.
Degen  den  die  Voruntersuchung  eröffnenden  Beschluß  steht
Angeschuldigten  die  Beschwerde  nur  wegen  Unzuständigkeit  des
Gerichtes  zu.
8  34.
Vas  Ehrengericht  kann  beschließen,  daß  ohne  Voruntersuchung
hauptversahren  zu  eröffnen  sei.
Beschwerde  findet  nicht  statt.
§  35.
THt  der  Führung  der  Voruntersuchung  wird  ein  Richter  durch
Präsidenten  des  Gberlandesgerichts  resp.  Landgerichts  beauf-Vie
  Verhaftung  und  vorläufige  Festnahme  sowie  die  vorfühdes
  Angeschuldigten  ist  unzulässig.
l  8  36.  '
)ie  Beeidigung  von  Zeugen  und  Lachverständigen  Kann  in  der
ltersuchung  erfolgen,  auch  wenn  die  Voraussetzungen  des  8  65
2  und  des  §  222  der  Ltrafprozeßordnung  nicht  vorliegen.
8  37.
leantragt  die  Staatsanwaltschaft  eine  Ergänzung  der  voruchung,
  so  hat  der  Untersuchungsrichter  wenn  er  dem  Antrage
stattgeben  will,  die  Entscheidung  des  Ehrengerichts  einzuholen.
8  38.
lach  geschlossener  Voruntersuchung  sind  dem  Angeschuldigten  aus
Antrag  die  Ergebnisse  des  bisherigen  Verfahrens  mitzuteilen.
8  39.
)ie  Anklageschrift  hat  die  dem  Angeschuldigten  zur  Last  gepflichtverletzung
  durch  Angabe  der  sie  begründenden  Tatsachen
zeichnen,  und,  soweit  in  der  Hauptverhandlung  Beweise  erwerben ­
  sollen,  die  Beweismittel  anzugeben.
8  40.
ft  der  Angeschuldigte  außer  Verfolgung  gesetzt,  so  kann  die
nur  während  eines  Zeitraumes  von  5  bahren  vom  Tage  des
:  jiffcs  av  und  nur  auf  Grunö  neuer  Tatsachen  oder  Beweis--
  wieder  aufgenommen  werden.
8  41.
:  n  dem  Beschlusse,  durch  welchen  das  hauptverfahren  eröffnet
ist  die  dem  Angeklagten  zur  Last  gelegte  Pflichtverletzung
Angabe  der  sie  begründenden  Tatsachen  zu  bezeichnen.
8  42.
le  Mitteilung  der  Anklageschrift  erfolgt  mit  der  Ladung  zur
Verhandlung.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.