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Die Gewerbetreibenden.
Wollen wir nun wissen, in welchen Gewerben die Frauenarbeit
vorzugsweise Verwendung fand, so bietet sich dazu kein anderes
Material als die in den für die Herstellung der vorhergehenden
Übersichten benutzten Quellen enthaltenen ausdrücklichen Hezeich-
nungen weiblicher Gewerbetreibenden. Dabei bleibt es zweifelhaft,
ob mit der Benennung die selbständige Ausübung des betreffenden
Gewerbes durch eine weibliche Arbeiterin oder nur die Ehefrau
eines bestimmten Gewerbetreibenden gemeint ist.
Alle Anzeichen sprechen nun dafür, dass die Frau in Riga ver
hält nissmässig selten als Konkurrentin des Mannes in der gewerb
lichen Arbeit aufgetreten ist. Abgesehen von ihrer Thätigkeit als
Hebeamme, findet man sie im 14. Jahrhundert nur als Rothweberin,
Tuchwäscherin und Altkleiderhändlerin, im 15. Jahrhundert als
Anfertigerin der aus Kork und Leder bestehenden Überschuhe, der
sogen. Cilotzen, namhaft gemacht, ln Reval ist im 14. Jahrhundert
die einzige Gewerbetreibende eine Aderlasserin, d. h. wohl die
Frau eines Inhabers einer Badstube, die sich wie ihr Mann aufs
Schröpfen verstand. Etwas lebhafter tritt die Frau in Kiel hervor.
Man trifft sie im Bäcker- und im Müllergewerbe, in der Badstüberei,
sowie als Hökerin und Krämerin. In Stralsund reichte ihre Thätig-
keit noch weiter. Sie ist Gänse- und Kleiderhändlerin, Hökerin und
Gastwirthin, (iärtnerin und Hopfenbauerin, sowie Weberin, ja sie
tritt hier sogar in zwei für ihr (Geschlecht doch kaum geeigneten
Berufsarten auf — als Falknerin und als Sägerin. In Lübeck und
Hamburg wiederum erscheint sie sehr selten, in ersterer vStadt
als Hökerin und Krämerin, in letzterer als Gänsehändlerin und
Hökerin. Für das 15. Jahrhundert versagen unsere Quellen
gänzlich und sind weder in Lübeck, Hamburg oder Danzig (Gewer
betreibende weiblichen (Geschlechts nachweisbar. Es ist also ein
ausserordentlich beschränktes Feld, auf dem die h rauenarbeit zur
(Geltung kommt.