&S 4.
Beifiger und Parteien find mit mindeftenz Stägiger. Frift
von der SGefhäftsftelle der, Vertragspartei der Arbeitgeber zu
laden. Den. Beifikern find mit der Ladung die zu verhandelnden
alle, den Parteien die Klagen bekannt zu geben.
$ 5.
Die Parteien können fih in der Verhandlung vor der
Schiedsftelle durch Bevollmächtigte vertreten Iaffen, jedoch kann
die SchiedSftelle das perjönliche Erjcheinen der. Parteien an:
ordnen. Erfcheinen in einem Termine beide Parteien nicht, {fo
vubt das Verfahren, bis ein neuer Antrag auf Verhandlung
geftellt wird. Erfcheint nur eine Partei, fo ft auf Antrag
neuer Termin anzuberaumen. Bei abermaligem Ausbleiben
wir> die Streitfrage in Abmwmejenheit der einen Rartei entichieden
8 6.
Die Faffung der Befchlüffe erfolgt mit einfacher Stimmen:
mehrheit. Bei Stimmenaleichheit gilt der Klageantrag als
abaemiefen.
g ä 8
€ 8 AG
8 8.
Klageberechtigt vor der Schiedsftelle find die den vertrag:
|(Oließenden Verbänden angehörenden Arbeitgeber und Arbeit:
nehmer. Ferner fteht den Verbänden das Recht zu, felbftändig
Klagen gegen foldhe Arbeitgeber oder Arbeitnehmer zu führen,
die ihnen nicht angehören.
Nichtmitglieder der vertrag{hließenden Verbände können
Streitigfeiten vor der Schiedbsftelle austragen, fofern fie fich
vorher zur Tragung der Koften, die von der Schiebsftelle unter
Berückfichtigung des Wertes des Streitgegenftandes nach freiem
Srmeflfen feitaefekt werden, {chriftlich verpflichten.
9
Die Ämter in der Schiedsftelle find EChrenämter. Das
Berfahren vor der Schiedsftelle ift für die Mitglieder der ver:
traafchließenden Verbände fofltenfrei.