Full text: Die Wasserversorgung in Bayern nach dem Stande vom 1. 1. 1928

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Günzburg von 5977 Einwohnern 5057, in Kempten von 21 874 Einwohnern 18062, in 
Neuburg a. d. Donau von 7564 Einwohnern 5206 und in den teilweise versorgten Orten 
ler schwäbischen Bezirksämter von 205 852 Einwohnern 72110 Wasserleitungsversorgung 
genießen. Von den 412880 Einwohnern der teilweise versorgten Orte Schwabens sind 
hiernach 231034 durch Wasserleitung versorgt. Während die mit Hausanschlüssen aus- 
gestatteten Wohngebäude, dieser Orte nur 19,s v. H. aller schwäbischen Anwesen dar- 
stellen, beträgt die für diese Wohngebäude errechnete Zahl von versorgten Einwohnern 
26,9 v. H. der Gesamtbevölkerung Schwabens. Nachdem auf die ganz versorgten Orte 
43,1 v.H. der schwäbischen Bevölkerung entlallen, so ergibt sich, daß in Schwaben 
von 100 Einwohnern durchschnittlich 70 durch Wasserleitung versorgt sind. 
In gleicher Weise wurden die Berechnungen für alle Regierungsbezirke durchgeführt, 
für jede in Betracht kommende kreisunmittelbare Stadt bzw. deren Nebenorte besonders 
and für die Bezirksämter im ganzen. Die Zahl von Einwohnern, welche im Bereich aller 
Bezirksämter durchschnittlich auf 1 Anwesen trifft, bewegt sich in den Regierungsbezirken 
zwischen 5,4 und 6,5. Wenn hierbei auch diejenigen Anwesen und Einwohner, welche in 
den teilweise versorgten Orten aus Laufbrunnen den Wasserbedarf decken, mangels ent- 
sprechender Unterlagen nicht berücksichtigt werden konnten, so spiegelt doch das auf 
vorgenannter Grundlage gewonnene Bild den wirklichen Stand der Wasserver- 
sorgung hinlänglich getreu wider. Inwieweit hiernach die Bevölkerung der 
acht Regierungsbezirke und ganz Bayerns durch Wasserleitungen ver- 
sorgt ist, zeigt nachstehende Übersicht: 
Davon 
Regierungsbezirk 
Zinwohner 
in den ganz 
‚durch 
Wasserleitung 
versorgten | 
Irten wohnhaft 
in den teilweise| 
versorgten 
Orten durch 
Wasserleitung 
versorgt 
insgesamt 
durch 
Wasserleitung | 
versorgt 
' vom Hundert 
der 
Gesamt- 
bevölkerung 
1684 766 1148 626 +82 238 1 3830 864 
755 769 211 906 24 614 336 520 
931 755 598 981 21.107 120 088 
329 190 271 583 72 458 344 041 
757 515 152 947 35 400 188 347 
98 458 577 728 31332 709 060 
762 744 463 423 21628 485 051 
359 397 370 381 231 034 601 415 
Staat, 7379594 | 4295575 719811 | 5015386 
Am weitesten vorgeschritten ist hiernach die Wasserleitungsversorgung in Ober- 
bayern, in der Pfalz, in Mittelfranken und in Schwaben. Es folgen sodann mit geringem 
gegenseitigen Unterschiede Oberfranken und Unterfranken, hierauf mit großem Abstand 
die Oberpfalz und Niederbayern. In Bayern überhaupt sind von 7379594 Ein- 
wohnern mehr als zwei Drittel, nämlich 5015386 — 68 v. H. — durch 
Wasserleitungen versorgt. 
Von den 328607 Wohngebäuden der 10685 teilweise durch Wasserleitung 
versorgten bayerischen Orte sind 95638, also rund 29 v. H., mit Hausanschlüssen 
versehen, Wie viele Anwesen dieser Ortschaften noch durch selbständige Laufbrunnen- 
anlagen oder mitgespeiste Laufbrunnen versorgt werden, war nicht feststellbar. Die 
1943 Orte, bei denen die teilweise Leitungsversorgung nur auf Laufbrunnenanlagen be- 
ruht; zählen zusammen 51439 Anwesen. Unter den weiteren teilweise versorgten 8 742 Ort- 
schaften sind 954, welche neben anderweitiger Leitungsversorgung noch selbständige Lauf- 
brunnenanlagen haben. Die Zahl der Lauf- und Ventilbrunnen, welche von den mit Haus- 
anschlüssen ausgestatteten Wasserleitungen mitgespeist werden, beträgt in den teilweise 
versorgten Orten 3425. Von den Anwesen aller teilweise versorgten Orte zusammen wird
	        
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