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stehenden Laufbrunnen beruht; diese Orte haben zusammen 51439 Wohngebäude. Auch
n’ den übrigen 8742 teilweise versorgten Orten besteht neben den Hausanschlüssen noch
eine mehr oder weniger umfangreiche Laufbrunnenversorgung. Wie viele Anwesen in den
‚eilweise versorgten Orten das Wasser aus Laufbrunnen beziehen, kann auf Grund der
ZIrhebung nicht festgestellt werden. Diese Laufbrunnenversorgung muß deswegen bei dem
vorgenannten Hundertsatze außer Betracht bleiben.
Nach Maßgabe der hiernach durch Wasserleitungen versorgten Anwesen steht unter
den acht Kreisen Bayerns die Pfalz an ‚erster Stelle. Sodann folgen Oberbayern und
Schwaben, hierauf mit größerem Abstand Unterfranken, Oberfranken und Mittelfranken,
schließlich die Oberpfalz und Niederbayern.
Regierungsbezirk
Wohn-
zebäude
bzw.
Anwesen
Davon in ganz durch
Wasserleitung ver-
;orgten Orten gelegen
und in den teilweise
7zersorgten Orten mit
Hausanschluß aus-
gestattet
Absolut
y. HK.
Regierungsbezirk
Wohn-
zebäude
bzw.
Anwesen
Davon in ganz durch
Wasserleitung ver-
sorgten Orten gelegen
und in den teilweise
versorgten Orten mit
Hausanschluß aus-
gestattet
absolut
v. H.
Oberbayern. . . 176 167 117 663 66,8
Niederbayern . . 111 610 43 830 39,8
Pfalz . . 0. 0.4 (43 752 102 044 71,0
Oberpfalz . . | 87 795 / 43 048 “| 49,0
)berfranken 2. 107095 ! 60 410 564 ıl
Unter den bayerischen Bezirksämtern sind 12, in denen von 100 Anwesen mehr
als 90 durch Wasserleitungen versorgt sind, nämlich Garmisch, Füssen, Miesbach, Berch-
;‚esgaden, Sonthofen, Markt Oberdorf, Tölz, Kempten, Miltenberg, Kaiserslautern (ohne
Außensitz Landstuhl), Lindau (Bodensee) und- Starnberg. Den geringsten Versorgungsstand
weisen die Bezirksämter Scheinfeld, Ingolstadt, Höchstadt a. d. Aisch, Straubing, Rothen-
yurg ob der Tauber, Dinkelsbühl und Feuchtwangen auf. Im letzteren ist der genannte
Hundertsatz 10, im Bezirksamt Scheinfeld nur 3.
Die vorstehende Übersicht zeigt den Stand der Wasserversorgung in den einzelnen
Regierungsbezirken und im Staate nach Zahl der durch Wasserleitungen versorgten Wohn-
zebäude bzw. Anwesen. Dieser Maßstab kann genügen, solange für das in Betracht
kommende Gebiet die auf 1 Anwesen treffende Zahl von Einwohnern im großen und ganzen
3ine gewisse Gleichmäßigkeit aufweist, wie dies im Bereich der Bezirksämter der Fall ist. Sobald
jedoch diese Gleichmäßigkeit erheblich gestört wird, kommt ein falsches Bild zustande. Für
lie Beurteilung des Wasserversorgungsstandesin den Regierungsbezirken
and im ganzen Lande bildet daher die Feststellung, wie viele Wohngebäude bzw.
Anwesen durch Wasserleitungen versorgt sind, noch keine hinreichende Grundlage; denn
unter den teilweise versorgten Orten befinden sich hier auch dichtbewohnte große Städte.
in Schwaben beispielsweise erscheint die Großstadt Augsburg, von deren 10553 Wohn-
zebäuden bei Durchführung der Erhebung 8000 durch Hausanschluß an die Wasser-
leitung und 2553 durch Pumpbrunnen versorgt waren, unter den teilweise durch Wasser-
leitung versorgten Orten. Auch die kreisunmittelbaren Städte Dillingen, Günzburg, Kempten
und Neuburg a. d. Donau sind darunter. In Augsburg treffen nun auf 1 Wohngebäude
im Durchschnitt 15,68 Einwohner, in Dillingen 7,sr, in Günzburg 6,10, in Kempten 11,4
und in Neuburg a. d. Donau 7,18, in den schwäbischen Bezirksämtern dagegen 5,5s. Das
Gewicht der großen Städte darf nicht außer acht gelassen werden; 8000 mit Hausan-
schlüssen ausgestatteten Wohngebäuden in der Stadt Augsburg kommt ein ungleich
größerer Anteil an der Wasserversorgung der Bevölkerung Schwabens und ganz Bayerns
zu, als der nämlichen Anzahl von solchen Wohngebäuden auf dem Lande oder in einer
Kleinstadt, Unter Zugrundelegung der vorgenannten Wohndichte errechnet sich, daß in
Augsburg von 165522 Einwohnern 125 440, in Dillingen von 6091 Einwohnern 5159, in