Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Streben, 
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als Wahrnehmung zugehören. Solche Vorstellung ist aber „adäquat 
immanent erfüllt“, wenn jene Wirkung von jenem Einzelwesen in 
dem früher gedachten „Verhältnisse“ ausgeschlossen ist, also deshalb, 
weil das früher gedachte Gegebene eine „Wider-Bedingung“ hinsicht- 
lich jener Wirkung gewesen ist. Auch in solchem Falle können wir 
sagen, daß sich das früher gedachte Verhältnis „erfüllt“ hat. Hin- 
gegen ist solche Vorstellung „inadäquat immanent e rfüllt“, wenn 
jene Wirkung zwar jenem Einzelwesen nicht zugehört, aber von jenem 
Einzelwesen nicht in dem früher gedachten „Verhältnisse“ ausgeschlossen 
ist, also nicht deshalb, weil das früher gedachte Gegebene eine „Wider- 
Bedingung“ hinsichtlich jener Wirkung gewesen ist. 
Als „transzendent Erfülltes“ („Erfülltes im uneigentlichen 
Sinne“) bezeichnen wir jede Vorstellung besonderer Seele, sobald das 
in ihr Vorgestellte später in der Welt vorhanden, also „wahrnehm- 
bar“ ist, „transzendent Erfüllendes“ nennen wir das nunmehr 
„Wahrnehmbare“ in Beziehung zu jener Vorstellung, „transzen dente 
Erfüllung“ nennen wir jene Wirkung, in welcher das „transzendent 
Erfüllende“ besonderem FEinzelwesen zugehörig wird. Auch hinsicht- 
lich des „transzendenten Erfüllens“ können wir „adäquates“ und „in- 
adäquates“ Erfüllen unterscheiden. Im folgenden wollen wir der Kürze 
und Einfachheit halber das Wort „Erfüllen“ („Erfüllung“ usw.) sowohl 
für das „immanente“ als auch für das „transzendente“ Erfüllen ge- 
brauchen. Den Gegensatz zur „Erfüllung“ einer Vorstellung bildet 
ihre „Enttäuschung“, die auch wieder eine „iImmanente Ent- 
täuschung“ oder eine „transzendente Enttäuschung“ sein kann. 
„Einin einem Verhalten-Seelenaugenblicke gedachtes 
Verhältnis erfüllende Einzelwesen-Zustände‘“ nennen wir 
solche in besonderem Weltzeitpunkte gegebenen Zustände von Kinzel- 
wesen, welche jenes gedachte Verhältnis erfüllen, welchen also in dem 
in jenem Seelenaugenblicke gedachten Verhältnisse die identischen AN- 
gemeinen einer besonderen Wirkung zugehören oder nicht zugehören. 
Hingegen nennen wir „kein in einem Verhalten-Seelenaugen- 
blicke gedachtes Verhältnis erfüllende Einzelwesen-Zu- 
Stände‘ solche in besonderem Weltzeitpunkte gegebenen Zustände be- 
Sonderer Einzelwesen, welche kein derartig gedachtes Verhältnis er- 
füllen, welchen also die identischen Allgemeinen einer in keinem Ver- 
halten-Seelenaugenblicke gedachten besonderen Wirkung zugehören 
Oder nicht zugehören. Gehören solchen Einzelwesen-Zuständen die 
identischen Allgemeinen von Wirkungen zu (bzw. nicht zu), welche 
„unwissentliche‘“ Folgen bzw. Wider-Folgen eines Verhaltens sind, so 
Sprechen wir von „kein in einem Verhalten-Seelenaugen- 
blicke gewußtes Verhältnis erfüllenden, aber in einem 
Verhältnisse zu Verhalten stehenden Einzelwesen-Zu-
	        
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