Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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I. Kapitel, ;

sondern auch die „Quasi-Absicht“, ferner die „Wider-Absicht“ und die
‚Quasi-Wider-Absicht“, also jedes einem Verhalten-Seelenaugenblicke
zugehörige Wissen um Folgen und Wider-Folgen dieses Verhaltens,
somit um nicht gegenwärtige Wirkungen in Beziehung
zu diesem gegenwärtigen Verhalten, bezeichnet.
Wenn wir nun an die früher erwähnten „identisch begründeten
Verhältnisse“ denken, können wir sagen, daß in jedem Verhalten-Seelen-Augenblicke
 besondere nicht gegenwärtige Veränderungen „verhältnismäßig“,
 nämlich in einem Verhältnisse zu eigenem gegenwärtigen
Verhalten, emotional gedacht werden. Ein in einem Verhalten-Seelenaugenblicke
 vorher gedachtes Verhältnis ist nun „erfüllt“, wenn es
später in der Welt vorhanden ist. Als „qammanent Erfülltes“ („Erfülltes“
 im eigentlichen Sinne) bezeichnen wir jede „Vo rstellung“ einer
besonderen Seele, sobald das Vorgestellte später eine „Wah rnehmung“
jener Seele, also in Beziehung zu jener „Vorstellung“ ein „iImmanent
Erfüllendes“ ist. Das „immanent Erfüllt-Sein“ ist also eine besondere
 Beziehung, die zwischen einer früheren „Vorstellung“ und einer
späteren „Wahrnehmung“ jener Seele obwaltet und dadurch begründet
ist, daß dem Gewußten des früheren Vorstellens und dem Gewußten
des späteren Wahrnehmens ein und dasselbe identische Allgemeine zugehört
 oder nicht zugehört. Als „sich immanent erfüllen“ bezeichnen
 wir jede Verkettung von Wirkenseinheiten, in welcher einer
Seele eine „erfüllende Wahrnehmung“ zugehörig wird, als „qammanente
Erfüllung“ jene Wirkung, in welcher eine Seele die „erfüllende Wahrnehmung“
 gewinnt. Denkt nun eine Seele ein Gegebenes in einem Bedingungs-Verhältnisse
 zu künftiger Wirkung, so stellt sie besondere
künftige Einzelwesen-Zustände vor, welchen die identischen Allgemeinen
jener vorgestellten Wirkung zugehören werden, und jene Vorstellung ist
immanent erfüllt, sobald jener Seele solche Einzelwesen-Zustände als
Wahrnehmung zugehören. Solche Vorstellung ist aber „adäquat
immanent erfüllt“ wenn jene Wirkung dem Einzelwesen „in dem
früher gedachten Verhältnisse“ zugehörig geworden ist, also deshalb,
weil für jene Wirkung das früher gedachte Allgemeine eine Bedingung
 abgegeben hat. In solchem Falle können wir auch sagen,
daß sich das frühere Verhältnis „erfüllt“ hat, Hingegen ist solche
Vorstellung „inadäquat immanent erfüllt“, wenn jene Wirkung
zwar jenem Einzelwesen zugehörig geworden ist, aber nicht in dem
gedachten „Verhältnisse“, also nicht „kraft“ der früher gedachten Bedingung.
 Denkt aber eine Seele ein Gegebenes in einem Wider-Bedingungs-
 Verhältnisse zu einer Wirkung, so stellt sie besondere künftige
Einzelwesen-Zustände vor, welchen die identischen Allgemeinen aus jener
vorgestellten Wirkung nicht zugehören werden, und jene Vorstellung
st immanent erfüllt, sobald jener Seele solche Einzelwesen-Zustände
            
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