Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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I. Kapitel, ; 
sondern auch die „Quasi-Absicht“, ferner die „Wider-Absicht“ und die 
‚Quasi-Wider-Absicht“, also jedes einem Verhalten-Seelenaugenblicke 
zugehörige Wissen um Folgen und Wider-Folgen dieses Verhaltens, 
somit um nicht gegenwärtige Wirkungen in Beziehung 
zu diesem gegenwärtigen Verhalten, bezeichnet. 
Wenn wir nun an die früher erwähnten „identisch begründeten 
Verhältnisse“ denken, können wir sagen, daß in jedem Verhalten-Seelen- 
Augenblicke besondere nicht gegenwärtige Veränderungen „verhältnis- 
mäßig“, nämlich in einem Verhältnisse zu eigenem gegenwärtigen 
Verhalten, emotional gedacht werden. Ein in einem Verhalten-Seelen- 
augenblicke vorher gedachtes Verhältnis ist nun „erfüllt“, wenn es 
später in der Welt vorhanden ist. Als „qammanent Erfülltes“ („Er- 
fülltes“ im eigentlichen Sinne) bezeichnen wir jede „Vo rstellung“ einer 
besonderen Seele, sobald das Vorgestellte später eine „Wah rnehmung“ 
jener Seele, also in Beziehung zu jener „Vorstellung“ ein „iImmanent 
Erfüllendes“ ist. Das „immanent Erfüllt-Sein“ ist also eine be- 
sondere Beziehung, die zwischen einer früheren „Vorstellung“ und einer 
späteren „Wahrnehmung“ jener Seele obwaltet und dadurch begründet 
ist, daß dem Gewußten des früheren Vorstellens und dem Gewußten 
des späteren Wahrnehmens ein und dasselbe identische Allgemeine zu- 
gehört oder nicht zugehört. Als „sich immanent erfüllen“ be- 
zeichnen wir jede Verkettung von Wirkenseinheiten, in welcher einer 
Seele eine „erfüllende Wahrnehmung“ zugehörig wird, als „qammanente 
Erfüllung“ jene Wirkung, in welcher eine Seele die „erfüllende Wahr- 
nehmung“ gewinnt. Denkt nun eine Seele ein Gegebenes in einem Be- 
dingungs-Verhältnisse zu künftiger Wirkung, so stellt sie besondere 
künftige Einzelwesen-Zustände vor, welchen die identischen Allgemeinen 
jener vorgestellten Wirkung zugehören werden, und jene Vorstellung ist 
immanent erfüllt, sobald jener Seele solche Einzelwesen-Zustände als 
Wahrnehmung zugehören. Solche Vorstellung ist aber „adäquat 
immanent erfüllt“ wenn jene Wirkung dem Einzelwesen „in dem 
früher gedachten Verhältnisse“ zugehörig geworden ist, also deshalb, 
weil für jene Wirkung das früher gedachte Allgemeine eine Be- 
dingung abgegeben hat. In solchem Falle können wir auch sagen, 
daß sich das frühere Verhältnis „erfüllt“ hat, Hingegen ist solche 
Vorstellung „inadäquat immanent erfüllt“, wenn jene Wirkung 
zwar jenem Einzelwesen zugehörig geworden ist, aber nicht in dem 
gedachten „Verhältnisse“, also nicht „kraft“ der früher gedachten Be- 
dingung. Denkt aber eine Seele ein Gegebenes in einem Wider-Be- 
dingungs- Verhältnisse zu einer Wirkung, so stellt sie besondere künftige 
Einzelwesen-Zustände vor, welchen die identischen Allgemeinen aus jener 
vorgestellten Wirkung nicht zugehören werden, und jene Vorstellung 
st immanent erfüllt, sobald jener Seele solche Einzelwesen-Zustände
	        
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