Das Streben.
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Wirkungen, welche in jenem Verhalten - Seelenaugenblicke bloß gewußt,
also entweder „quasi-beabsichtigt‘ oder „quasi-wider-beabsichtigt“
waren — „wissentliche Verhaltens-Folgen und Verhaltens-Wider-Folgen“
—, oder c) solche Wirkungen, welche in jenem
Verhaltens-Seelenaugenblicke nicht gewußt waren — „unwissentliche
Verhaltens-Folgen und Verhaltens-Wider-Folgen“.
Die „unwissentlichen Verhaltens-Folgen und Verhaltens-Wider-Folgen“
können wir auch als „zufällige Verhaltens-Folgen und Verhaltens-Wider-Folgen‘
bezeichnen. Wenn ein „Verhalten“ als ein „fahrlässiges‘
Verhalten bezeichnet wird, so wird mit dem Worte „Fahrlässigkeit‘“
niemals Etwas bezeichnet, was jenem Verhalten-Seelenaugenblicke
zugehört, sondern es wird das Verhalten in Beziehung
entweder a) zu solchen „unwissentlichen‘‘ . („zufälligen‘‘)
Folgen bestimmt, die eine Unwertverwirklichung beinhalten
oder b) zu solchen „unwissentlichen‘“ (‚zufälligen‘) Wider-Folgen, die
eine Wertverwirklichung beinhalten, es wird also gesagt, daß
„durch“ ein Verhalten ohne Vorher-Wissen des Sich-Verhaltenden ein
besonderer Unwert verwirklicht oder ein besonderer Wert nicht verwirklicht
wird. ‚Fahrlässigkeit‘ ist also zwar ein Grund für besondere
ungünstige Zurechnung, aber im Gegensatze zu „Absicht“ und „Quasi-Absicht“,
„‚Wider-Absicht“ und „Quasi-Wider- Absicht“ keine
„Wissensform“, also kein Seelisches. Überdies wird aber mit dem
Worte „fahrlässiges Verhalten“ nicht bloß ein ‚Verhalten‘‘, nämlich
„Tun“ oder „Lassen‘“ (insbesondere ‚Unterlassen‘‘) gemeint, sondern
auch ein einfaches ‚„Nicht-Tun‘“ in Beziehung zu seinen Folgen und
Wider-Folgen.
Wenn wir nunmehr den Sinn der Worte „zufällig“ und „Zufall“
prüfen, so muß zunächst daran erinnert werden, daß das Wort
„Zufall“ auch zur Bezeichnung eines „zufälligen Wirkens“ im Gegen-Satze
zu einem „notwendigen Wirken“ verwendet wird. Indes besteht
ein solcher Gegensatz nicht, da jedes „Wirken“ ein „notwendiges Wirken“
als „Fall“ einer besonderen „identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit“
darstellt. Ferner wird auch gelegentlich, soweit es sich
um Wirkensbeziehungen zwischen Körpern handelt, jenes Wirkung-Erfahren
eines Körpers als „Zufall“ bezeichnet, für welches nicht jener
Körper selbst die mittelbare wirkende Bedingung geliefert hat. „Zufall“
ist dann alles Wirkung-Erfahren eines Körpers mit Ausnahme jener
Fälle, da ein Körper mit sich selbst in mittelbarem Wirkenszusammenhange
steht. Indes erschließt sich uns erst das eigentliche Anwendungsgebiet
des Wortes „Zufall“, wenn wir an das gegensätzliche Wortpaar
‚Absicht-Zufall“ („absichtlich-zufällig“) denken, welches richtig als „ab-Sichtliche
Wirkung — zufällige Wirkung“ zu lesen ist. Mit dem Worte
„Absicht“ wird aber gewöhnlich nicht nur die eigentliche Absicht.