Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 167 
beziehung ist, die in einmaliger Gegebenheit jenem Etwas und den 
anderen „Etwassen“ zugehört. Es ist eine verfängliche — und deshalb 
zu vermeidende — Redensart, wenn gesagt wird, daß an jedem Zeichen 
„zwei Seiten“ unterschieden werden können, nämlich die „physische 
Erscheinung“ und „das, was jene physische Erscheinung zum Zeichen 
macht“. Denn das, was, wie man sagt, „eine physische Erscheinung 
zum Zeichen macht“, ist nichts, was jenem Körperlichen allein zu- 
gehört, sondern ist lediglich eine Beziehung, in welcher sich jenes 
Körperliche findet. Das Wort „Zeichen“ ist also — wie auch etwa 
das Wort „Wert“ — ein Beziehungswort, kein Körperliches ist „an 
sich“ Zeichen, sondern stets nur als identische wirkende Bedingung für 
besonderen identischen Wirkungsgewinn. 
Man sagt auch, daß einem besonderen Körperlichen bald „die 
Funktion des Zeichens nicht aktuell zukommt“, bald „die Funktion 
des Zeichens aktuell zukommt“. Mit der ersteren Rede ist aber iden- 
tisches Körperliches als „Zeichen“, d. h. in einer identisch begründeten 
Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens gemeint, mit der letzteren 
Rede hingegen ist eine Besonderheit eines Zeichenkörperlichen als 
wirkende Bedingung für die Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens 
besonderer Seele, ist somit ein in der Welt gegebener besonderer „Fall“ 
einer identisch begründeten Verwirklichung zeichengemäßen Glaubens 
gemeint. Um die mehrfache Äquivokation des Wortes „Zeichen“ zu 
vermeiden, nennen wir überhaupt jede Besonderheit eines identischen 
Körperlichen, das „Zeichen“ ist, eine „Besonderheit eines iden- 
tischen Zeichenkörperlichen“, ferner jede „Besonderheit eines 
identischen Zeichenkörperlichen“, die sich besonderen Einzelwesen in 
der Welt zugehörig findet, ein „als wirkendes Zeichen in Betracht 
kommendes Körperliches“ und schließlich jede in der Welt be- 
sonderem Einzelwesen zugehörige „Besonderheit eines identischen Kör- 
Perlichen“, welche die wirkende Bedingung für zeichengemäßen Glauben 
besonderer Seele abgibt, ein „wirkendes (aktuelles) Zeichen“. 
Mit der kurzen Rede „wirkendes Zeichen“ bezeichnen wir also ein 
identisches Zeichenkörperliches, das in Einheit mit besonderndem All- 
gemeinen als Zeichen wirkt, d. h. eben die wirkende Bedingung 
für zeichengemäßen Glauben besonderer Seele abgibt. 
Da „Zeichen“ stets „Körperliches in besonderer Beziehung“ ist, 
kann zahlreiches Körperliches als ein und dasselbe Körperliche 
in mehreren verschiedenen Zeichenbeziehungen stehen, d. h. ein 
und dasselbe Körperliche kann als Zeichen in mehreren ver- 
Schiedenen identisch begründeten Verwirklichungen zeichengemäßen 
Glaubens mit Empfänglichkeiten für je einen verschiedenen zeichen- 
Semäßen Glauben zusammengehören. So ist etwa „Blässe“ unter be- 
sonderen Umständen „Zeichen für Müdigkeit“, unter anderen besonderen
	        
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