Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Ze 
IV, Kapitel. 
Wert, bzw. Unwert zugehört, hinsichtlich dessen Lust, bzw. Unlust 
jeder der beiden Seelen bedingender Verwirklichung eine „Möglich- 
keit“, bzw. „gleichartige Möglichkeiten“ bestehen. Jene Seelen, zwischen 
welchen ‚Genossenschaft‘ besteht, nennen wir „Genossen“. „Ge- 
nossen‘‘ sind also besondere „Gemeinschafter‘‘, insoferne ‚Genossen‘ 
stets die Empfänglichkeit für einen und denselben Wert, bzw. Unwert 
gemeinschaftlich ist. Da es sich aber bei „Genossenschaft“ stets um 
„Gemeinschaft“ hinsichtlich der Empfänglichkeit für einen und den- 
selben Wert, bzw. Unwert handelt, hinsichtlich dessen Lust, bzw. Un- 
lust jeder der beiden Seelen bedingender Verwirklichun g eine „Mög- 
lichkeit‘, bzw. „gleichartige Möglichkeiten‘‘ bestehen, ist mit dem Wissen 
um besondere „Genossenschaft“ stets auch Wissen um besondere La ge 
vorhanden, welche wir „Genossenschafts-L age‘ nennen, 
Mit dem Gegebenen „Gemeinschaft“ beschäftigen sich nun die 
„Gemeinschaftswissenschaften“, welche in die „Allgemeine 
Gemeinschaftswissenschaft“, die „besonderen Gemeinschafts- 
wissenschaften“, die „Gemeinschaftswissenschaften von 
Einzigen“ und die „Vergemeinschaftungswissenschaften“ 
zerfallen. In der „Allgemeinen Gemeinschaftswissenschaft“ wird be- 
stimmt, als welches Gegebene sich überhaupt „Gemeinschaft“ darstellt, 
in den „besonderen Gemeinschaftswissenschaften“ wird bestimmt, durch 
welche besonderen Seelischen Gemeinschaften begründet sein können, 
in den „Gemeinschaftswissenschaften von Einzigen“ wird bestimmt, 
welchen besonderen Seelen besondere Gemeinschaften zugehören, in 
den Vergemeinschaftungs-Wissenschaften wird bestimmt, in welchen 
Wirkenszusammenhängen sich Wirkungen finden, mit welchen sich 
Gemeinschaften besonderer Seelen ergeben. Da nun das Wort „socius“ 
sowohl den „Gemeinschafter“ als auch den „Gesellschafter“ bezeichnet, 
ist es üblich, die „Gemeinschaftswissenschaften“ und die „Gesell- 
schaftswissenschaften“ unter dem Namen „Soziologie“ zusammen- 
zufassen, obwohl zwar sowohl „Gemeinschaft“ als auch „Gesellschaft“ 
je eine Seelenbeziehung — nicht etwa eine sogenannte „seelische Be- 
ziehung“! —, aber je eine besondere Seelenbeziehung darstellt. 
Da aber insbesondere die Seelenbeziehung „Gesellschaft“ noch in tiefem 
Dunkel steht, ist es erklärlich, daß bisher die Hauptgegenstände der 
‚Soziologie“ besondere „Gemeinschafts-Mehrheiten“, wie „Masse“, 
„Gruppe“, „Klasse“, „Kollektivum“, „Stand“, „Schicht“ usw. usw. aus- 
machen, obwohl alle diese Gegebenheiten in Wahrheit nur 
Gegenstände einer „Soziologie“ als „Gemeinschaftswissen- 
schaft“, nicht aber Gegenstände einer „Soziologie“ als 
„Gesellschaftswissenschaft“ sein können, welch’ letztere 
Wissenschaft vielmehr anderes Gegebenes zum Gegen- 
stande hat.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.