Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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Il. Kanitel. 
Weil aber das Gewußte des „Gedankens im Wünschen“ das Gewußte 
des vorangegangenen bedingenden Gedankens auch umfaßt, kann die 
Meinung‘ entstehen, die Seele gewinne nur einen besonderen Ge- 
danken, wenn sie zum Wünschen gelangt, was aber irrig ist, weil im 
Wünschen nicht zwei (Gredanken vorliegen, nämlich der Lustgewinn- 
gedanke und der Unlustverlustgedanke, sondern nur ein Gedanke vor- 
liegt, nämlich der „Gedanke im Wünschen“, welcher sich durch die 
Besonderheit seines Gewußten von dem das Wünschen bedingenden 
Gedanken unterscheidet, also im „Wünschen“ als Gewinn an die Stelle 
des für diesen Seelenaugenblick verlorenen Lustgewinngedankens tritt. 
Betrachten wir nun aber einen besonderen Seelenaugenblick, durch 
welchen ein besonderes Wünschen einer besonderen Seele bedingt wurde, 
so erhebt sich zunächst die Frage, welche der jenem Seelenaugenblicke 
zugehörigen Bestimmtheiten die wirkende Bedingung und welche 
lie grundlegende Bedingung für das Wünschen abgegeben hat. 
Sprechen wir von den ein besonderes Wünschen bedingenden seelischen 
Bestimmtheiten, so sind stets jene besonderen seelischen Bestimmtheiten 
gemeint, welche den „Gedanken im Wünschen“ bedingen, da es 
sigentlich die Denkbestimmtheitsbesonderheit ist, welche wechselt, wenn 
die Seele zum „Wünschen“ gelangt. Weil aber eben die vorangegangene 
Unlust dann im Wünschen weiter besteht, kann, da mit dem Hinzu- 
:ritte eines „Gedankens im Wünschen“ zu gegenwärtiger Unlust ein 
Seelenaugenblick „Wünschen“ vorliegt, von den „seelischen Bedingungen 
des Wünschens“ gesprochen werden. Die Seele kann aber niemals 
anmittelbar auf sich selbst wirken, da in jedem Wirken zwei Einzel- 
wesen vorliegen, sie kann vielmehr unmittelbar nur auf ihren Leib, vor 
allem auf „ihr“ Gehirn wirken, und jede Veränderung einer Seele, welche 
überhaupt Bedingungen in dieser Seele hat, kommt dadurch zustande, 
daß eine der Seele zugehörige Bestimmtheit die unmittelbar wirkende 
Bedingung für eine Gehirnbestimmtheit abgibt, welche dann die wirkende 
Bedingung für eine Veränderung der Seele bietet, so daß dann also 
die Seele in einem „Rückwirkenszusammenhange“ eine Wirkung 
arfährt. Wann immer wir also sagen, daß ein Seelenaugenblick durch 
ainen anderen Seelenaugenblick bedingt ist, meinen wir, daß in dem 
bedingenden Seelenaugenblicke die „nächste seelische wirkende Be- 
dingung“und die „unmittelbare seelische grundlegende Bedingung“ 
‚ener Veränderung als Wirkung zu finden sind, in welcher die Seele zum 
anmittelbar folgendem Seelenaugenblicke gelangt, während die un- 
mittelbare wirkende Bedingung stets eine Gehirnbestimmtheit ist, 
welche durch die „nächste seelische wirkende Bedingung“ gewirkt wurde. 
Nun gibt von jenen Bestimmtheiten, welche einem ein besonderes 
Wünschen bedingenden Seelenaugenblicke zugehören, die Unlust die 
aächste seelische wirkende Bedingung, hingegen der Lustgewinn-
	        
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