Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen. 
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Es gibt nun drei Arten der Wünschensungewißheit. Erstens 
nämlich kann jemand wissen, daß ihm bereits der als eine Bedingung 
eines besonderen Wünschens in Betracht kommende Lustgewinngedanke 
zugehört, und daß es überdies unmittelbar möglich sei, daß er durch 
eine noch ungewisse Ereignisreihe die als zweite Bedingung jenes 
Wünschens in Betracht kommende Unlust gewinnen werde. In solchem 
Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich der bedingenden 
Unlust ungewissen Wünschen“, wie es z. B. in den Worten 
zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte, daß ich sonst morgen 
allein bin, würde ich wünschen, daß A zu mir kommt“. Jener, der 
jene Worte gebraucht, weiß, daß ihm der solches Wünschen bedingende 
Lustgewinngedanke bereits zugehört, daß nämlich „Kommen des A“ 
überhaupt eine solche Veränderung ist, welche ihm Lust bereitet, er ist 
aber noch in Ungewißheit, ob ihm die bedingende Unlust zugehören 
wird, weil er in Ungewißheit ist, ob eine besondere Ereignisreihe, 
welche ihm das Gegenständliche solcher Unlust, nämlich „Wissen um 
künftiges Alleinsein“ wirken würde, eintreten wird. Zweitens kann 
jemand wissen, daß ihm bereits die als eine Bedingung eines beson- 
deren Wünschens in Betracht kommende Unlust zugehört, und daß es 
überdies möglich sei, er werde durch eine noch ungewisse Ereignis- 
reihe den als zweite Bedingung jenes besonderen Wünschens in 
Betracht kommenden Lustgewinngedanken gewinnen. In solchem Falle 
sprechen wir von einem „hinsichtlich des bedingenden Lust- 
gewinngedankens ungewissen Wünschen“, wie es z. B. in 
den Worten zum Ausdrucke gelangt: „Wenn ich wüßte, daß A ein 
angenehmer Gesellschafter ist, würde ich wünschen, daß er kommt, 
da ich morgen sonst allein bin“. TJener, welcher derart spricht, weiß, 
daß ihm die solches Wünschen bedingende Unlust an künftigem „Allein- 
sein“ bereits zugehört, er ist aber noch in Ungewißheit, ob ihm der 
entsprechende Lustgewinngedanke zugehören wird, weil er noch in 
Ungewißheit ist, ob eine besondere Ereignisreihe, welche ihm den ent- 
sprechenden Lustgewinngedanken wecken würde, eintreten wird, 
Drittens schließlich kann jemand wissen, daß ihm weder die als eine 
Bedingung eines besonderen Wünschens in Betracht kommende Unlust 
loch der als zweite Bedingung jenes besonderen Wünschens in Be- 
tracht kommende Lustgewinngedanke zugehört, daß es aber unmittel- 
bar möglich sei, er werde durch zwei noch ungewisse Ereignis- 
reihen jene Unlust und jenen Lustgewinngedanken gewinnen, In 
Solchem Falle sprechen wir von einem „hinsichtlich der be- 
dingenden Unlust und des bedingenden Lustgewinn- 
Zedankens ungewissen Wünschen“, welches auch als „zwei- 
fach ungewisses Wünschen“ bezeichnet werden kann, während 
in jedem der anderen Fälle der Wünschensungewißheit ein „einfach 
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