Full text: Richtlinien für die Organisation der Arbeitslosenversicherung in den Arbeitsämtern

handlung der Aufgaben der Verficdherung bleibt grund: 
Jäßlich diefelbe, aud wenn Außenftellen mitwirken müffen; 
jedoch ergeben fig) dann im einzelnen befondere organi: 
tatori[dhe Fragen, die im nacdhftehenden behandelt werden. 
Unter Außenftellen find zu verftehen Nebenftellen, 
Hilfsitellen und Meldeftellen. Ob und in welchem 
Umfange Außenftellen notwendig find, hängt von 
der räumlichen Ausdehnung und von den befonderen 
örtlidhen Verhältniffen im Bezirke des Arbeitsamts 
ab (Lage des Mrbeitsmarktes, Bevölferungsdichte, 
Verkehrsverbindungen, Gebirgsgegend, Witterungs: 
verhältnifje ufw.). Cbenfo find die SrtlidhHen Ver: 
hältniffe im einzelnen ausfhlaggebend für Art und 
Umfang der Aufgaben, die den Außenftellen über- 
tragen werden. 
Mn den Grenzen zweier Arbeitsamtsbezirke Hi 
zu prüfen, ob nicht die Außenftelle eines Arbeitsamts 
Mufgaben aus der Arbeitsfkofenverficherung für foldhe 
Mrbeitslofe mit übernehmen fann, die in Grenz 
gemeinden eines andern Arbeitsamtsbezirts wohnen 
Nebenftellen find durch Perjonal des Hauptamis 
jtändig betreute Dienftftellen, die dauernd mit min: 
deftens einem Arbeitsvermittler befegt find (vgl 
Reichs-Arbeitsmartkt-AUngeiger Nr. 45 vom 6. No 
vember 1928 S. 11—12). Auf dem Sebiete der Ar: 
beitslofenverficherung ift einer Nebenftelle regel: 
mäßig die Entgegennahme der Meldungen der Ar- 
beitslofen zu übertragen. Zerner wird ihr in der 
Regel die Aufnahme und Vorprüfung der Unter: 
jtüßungsanträge zu überlajffen fJein. Ift bei der 
Nebenftelle eine befondere BVerfidherungsfachfrafi 
vorhanden, fo hat diefe die Anträge bis zur Unter: 
Ichriftsreife vorzubereiten. Die Entjheidung über 
Unterjtügungsanträge darf der Nebenftelle als folder 
nicht übertragen werden. Die EntjHhHeidung {ft ent: 
weder im Hauptamt zu treffen, oder der Vorfikende 
hat regelmäßig zweds Unterzeidhnung der Anträge 
die Nebenftelle aufzufuden. Ift aber eine Neben: 
Itelle fo befegt, daß ein Angehöriger der Nebenftelle 
für die Bevollmächtigung zur Schlußzeihnung (oben 
1 C5) in Frage kommt, fo ift feine Beauftragung 
nicht grundfäßlich unzuläffig. 
Ob die Akten in der Nebenftelle oder im Haupt 
amt aufzubewahren find, richtet fih nach dem Um: 
fang, in weldem die Sachbearbeitung bei der Neben: 
Itelle erfolgt. 
Eine felbftändige Kaffe darf bei der Nebenftelle 
nicht eingerichtet merden. Es fteht jedoch nichts ent- 
gegen, das Berfonal der Nebenftelle zur Auszahlung 
(oben IV A) heranzuziehen. Gefchieht die Aus: 
zahlung nur durch eigenes Berjonal der Nebenftelle, 
Io wird es zwedmäßig fein, daß zur Nachprüfung der 
Li. Arten der Außen- 
ftellen, 
2. Nebenftellen. 
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