Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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ticmen,  gleichwie  die  erstmalige  Herstellung  eines  Produktes  Mehrkosten ­
  verursacht,  weil  die  Erfahrung  fehlt.
Sind  mehrere  verschiedenartige  Betriebe  in  einer  Unternehmung
vereinigt,  dann  müssen  die  Unkosten  für  jeden  Betrieb  besonders
bestimmt  werden.  Die  Ausgaben  der  einen  Abteilung  werden  größer
sein  als  die  der  anderen.  Hier  ist  die  Abnutzung  größer,  dort  entstehen ­
  verhältnismäßig  höhere  Unterhaltungskosten;  die  eine  Abteilung ­
  verarbeitet  hauptsächlich  fertiges  Material,  eine  andere  erzeugt ­
  den  erforderlichen  Rohstoff  selbst;  ihr  Anteil  an  den  Generalkosten ­
  wird  deshalb  höher  sein  müssen.  Z.  B.  eine  Maschinenfabrik
und  eine  Eisengießerei  sind  in  einer  Unternehmung  vereinigt;  die
erste  verursacht  bei  Mk.  50  000,—  Lohnaufwendungen  Mk.  25  000,—
Unkosten  =  50%.  Die  Gießerei  verausgabt  Mk.  20  000,—  Löhne
und  Mk.  6000,—  Kosten  =  30%.  Die  Unkosten  gemeinsam  berechnet ­
  (70  000:31000)  gibt  44 2 / 7 %,  d.  h.  die  Erzeugnisse  der
Maschinenfabrik  würden  zu  billig  und  mit  Geldverlust  verkauft,  jene
der  Eisengießerei  wären  zu  teuer  und  fänden  keinen  Absatz.
Die  Trennung  der  Aufzeichnung  ist  nicht  nur  notwendig,  um
die  Kosten  einer  jeden  Abteilung  an  sich  zu  ermitteln;  auch  wegen
der  an  die  Unkostenstatistik  zu  knüpfenden  Folgerungen  ist  sie
zu  fordern.  Überdies  ist  sie  unerläßlich  wegen  einer  gerechten
Verteilung  auf  die  Einzelfabrikate.
Die  Verteilung  der  Unkosten  ist  notwendig  wegen  der  Kostenverrechnung ­
  und  wegen  der  Kalkulation  des  Verkaufspreises.  (Vergleiche ­
  §  7.)
Betriebsunkosten  (Fabrikationsunkosten).
A.  Unkostenverrechnung  (Gesamtkalkulation).
§  31.  Als  allgemeiner  Grundsatz  hat  zu  gelten:  Jeder  Betriebsabteilung, ­
  jeder  Werk-  oder  Arbeitsstätte
müssen  jene  Kosten  zu  geschrieben  werden,  welche
sie  verursacht  hat,  die  dem  Betrieb,  der  Werkstätte
oder  dem  Arbeitsplatz  wirtschaftlich  zur  Last
fallen.  Die  Schwierigkeit  der  Kostenverreehnung  liegt  nicht  in
der  Ermittelung  der  Kosten  an  sich,  sondern  in  der  Auffindung  eines
richtigen  Verteilungsmaßstabes  für  diese  Kosten,  die  nicht  direkt
verteilbar  sind.
Die  Betriebsunkosten  sind  in  besondere  und  allgemeine  Betriebskosten ­
  zu  trennen.  Besondere  Betriebsunkosten,  auch  Abteilungs-
  oder  Werkstattkosten  genannt,  sind  solche,  die  nur
einzelnen  Betriebsabteilungen  (Werkstätten)  zur  Last  fallen,  währendi
die  allgemeinen  Betriebsunkosten  für  alle  Betriebe  gemeinsam
            
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