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Unangemessene Abschreibungen beeinträchtigen naturgemäß den
Reingewinn, gleichgültig, ob sie in ihrer rollen Höhe auch als
Selbstkosten verrechnet oder nur in der Bilanz zum Ausdruck gebracht
werden. Bestimmen die Selbstkosten den Verkaufspreis, dann
ist dieser zu klein oder zu groß; ist der Verkaufspreis unabhängig
von den Selbstkosten, so ist das Verhältnis zwischen beiden unrichtig
dargestellt. Im erstgenannten Falle bedeuten zu hohe Abschreibungen
in den Selbstkosten den Ersatz eines über den Vermögensverlust
hinausgehenden Betrages, d. h. ungerechtfertigte Vermehrung der
Betriebseinnahmen und Erhöhung des Reingewinnes; dieses Plus
an Kapitalerstattung vermehrt das eigene Kapital im Falle der Verwendung
des Reingewinnes zur Kapitalsbildung oder es vermehrt
zu Unrecht die Quote der am Gewinn beteiligten Personen.
Zu geringe Abschreibungen in den Selbstkosten von Erzeugnissen,
deren Verkaufspreis durch diese bestimmt ist, vermindern
mittelbar den Jahresreingewinn: und die Gewinnquote des Erzeugnisses.
Die Vermögensverluste durch Wertverzehrung sind größer
als der Kapitalersatz! durch Anrechnung der Abschreibungen: Ein
langsames Aufzehren größerer oder geringerer Teile des Anlagevermögens,
das bei längerer Dauer und Verlustpreisen der Fabrikate
verhängnisvoll werden kann.
Unterläßt man Abschreibungen überhaupt oder schreibt zu
wenig ab, dann ist der buchmäßig dargestellte sogen. Reingewinn
nur Bruttogewinn, von dem Vermögensverluste durch Wertminderung
noch abzusetzen sind. Eine Gewinnverteilungsgesellschaft würde
Gewinn und Teile des Anlagekapitals zur Ausschüttung bringen.
In einigen Unternehmungen fanden wir, daß die buchmäßigen
Abschreibungen in der Jahresbilanz höher waren als jene der Selbstkostenbereehnung.
Die Wirkung ist offenkundig: die Selbstkosten
sind richtig berechnet, der Bilanzgewinn aus Gründen der Dividendenpolitik
zu gering.
Nach Fischer soll durch die Abschreibungen ein Vermögensverlust,
dargestellt werden, der eigentlich erst in dem Jahr der
Außerbetriebsetzung des Gegenstandes entsteht. „Richtig ist, daß
infolge der Abnutzung und des Ablaufes der Zeit, des Altwerdens,
zu einem zukünftigen Zeitpunkt de.r Verlust des ganzen, in der
Sache angelegten Kapitals in Aussicht steht, und daß, . . . um
den Verlust . . . auf mehrere Jahre zu verteilen, die Abschreibungen
vorgenommen werden.“ Stellt man sich auf den Standpunkt
Fischers, daß Abschreibungen nichts anderes sind als eine gleichmäßige
Verteilung des zukünftigen Verlustes auf die Benutzungsdauer,
dann kann man auch das Verfahren gutheißen, wonach in
guten Jahren mehr, in schlechten weniger oder gar nichts abgeschrieben
wird. Im letzteren Falle bedeutet das Unterlassen „weiter