Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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Unangemessene  Abschreibungen  beeinträchtigen  naturgemäß  den
Reingewinn,  gleichgültig,  ob  sie  in  ihrer  rollen  Höhe  auch  als
Selbstkosten  verrechnet  oder  nur  in  der  Bilanz  zum  Ausdruck  gebracht ­
  werden.  Bestimmen  die  Selbstkosten  den  Verkaufspreis,  dann
ist  dieser  zu  klein  oder  zu  groß;  ist  der  Verkaufspreis  unabhängig
von  den  Selbstkosten,  so  ist  das  Verhältnis  zwischen  beiden  unrichtig
dargestellt.  Im  erstgenannten  Falle  bedeuten  zu  hohe  Abschreibungen
in  den  Selbstkosten  den  Ersatz  eines  über  den  Vermögensverlust
hinausgehenden  Betrages,  d.  h.  ungerechtfertigte  Vermehrung  der
Betriebseinnahmen  und  Erhöhung  des  Reingewinnes;  dieses  Plus
an  Kapitalerstattung  vermehrt  das  eigene  Kapital  im  Falle  der  Verwendung ­
  des  Reingewinnes  zur  Kapitalsbildung  oder  es  vermehrt
zu  Unrecht  die  Quote  der  am  Gewinn  beteiligten  Personen.
Zu  geringe  Abschreibungen  in  den  Selbstkosten  von  Erzeugnissen, ­
  deren  Verkaufspreis  durch  diese  bestimmt  ist,  vermindern
mittelbar  den  Jahresreingewinn:  und  die  Gewinnquote  des  Erzeugnisses. ­
  Die  Vermögensverluste  durch  Wertverzehrung  sind  größer
als  der  Kapitalersatz!  durch  Anrechnung  der  Abschreibungen:  Ein
langsames  Aufzehren  größerer  oder  geringerer  Teile  des  Anlagevermögens, ­
  das  bei  längerer  Dauer  und  Verlustpreisen  der  Fabrikate
verhängnisvoll  werden  kann.
Unterläßt  man  Abschreibungen  überhaupt  oder  schreibt  zu
wenig  ab,  dann  ist  der  buchmäßig  dargestellte  sogen.  Reingewinn
nur  Bruttogewinn,  von  dem  Vermögensverluste  durch  Wertminderung
noch  abzusetzen  sind.  Eine  Gewinnverteilungsgesellschaft  würde
Gewinn  und  Teile  des  Anlagekapitals  zur  Ausschüttung  bringen.
In  einigen  Unternehmungen  fanden  wir,  daß  die  buchmäßigen
Abschreibungen  in  der  Jahresbilanz  höher  waren  als  jene  der  Selbstkostenbereehnung.
  Die  Wirkung  ist  offenkundig:  die  Selbstkosten
sind  richtig  berechnet,  der  Bilanzgewinn  aus  Gründen  der  Dividendenpolitik ­
  zu  gering.
Nach  Fischer  soll  durch  die  Abschreibungen  ein  Vermögensverlust,
  dargestellt  werden,  der  eigentlich  erst  in  dem  Jahr  der
Außerbetriebsetzung  des  Gegenstandes  entsteht.  „Richtig  ist,  daß
infolge  der  Abnutzung  und  des  Ablaufes  der  Zeit,  des  Altwerdens,
zu  einem  zukünftigen  Zeitpunkt  de.r  Verlust  des  ganzen,  in  der
Sache  angelegten  Kapitals  in  Aussicht  steht,  und  daß,  .  .  .  um
den  Verlust  .  .  .  auf  mehrere  Jahre  zu  verteilen,  die  Abschreibungen
vorgenommen  werden.“  Stellt  man  sich  auf  den  Standpunkt
Fischers,  daß  Abschreibungen  nichts  anderes  sind  als  eine  gleichmäßige ­
  Verteilung  des  zukünftigen  Verlustes  auf  die  Benutzungsdauer, ­
  dann  kann  man  auch  das  Verfahren  gutheißen,  wonach  in
guten  Jahren  mehr,  in  schlechten  weniger  oder  gar  nichts  abgeschrieben ­
  wird.  Im  letzteren  Falle  bedeutet  das  Unterlassen  „weiter
            
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