Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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erwachsen.  Zu  den  Herstellungs-  oder  Produktionskosten  (im  privatwirtschaftlichen
  Sinne)  sind  zu  rechnen  die  Kosten  der  Gewinnung
(z.  B.  Bergbau),  Bearbeitung  und  Verarbeitung;  zu  diesen  Kosten
treten  bei  den  Erzeugnissen  der  Umformungsindustrie  noch  die
Kosten  des  Rohstoffes  am  Orte  der  Verarbeitung  unter  Berücksichtigung ­
  der  Mengenverluste  infolge  der  Bearbeitung,  des  Erlöses
der  Abfälle  und  der  Nebenprodukte.  Die  Anschaffungskosten  für
Roh-  und  Hilfsstoffe  sind  wie  die  Anschaffungskosten  einer  Handelsware ­
  zu  kalkulieren.  Die  Vertriebskosten  entsprechen  den  früher
angeführten  Verkaufskosten.
Die  Selbstkosten  eines  Fabrikates  entstehen  nicht  erst  mit  der
Erzeugung  selbst,  sondern  von  dem  Zeitpunkt,  in  welchem  der
Produzent  an  die  Frage  der  Anfertigung  herantritt  —  man  denke
an  Offertkonstruktionen,  Vorversuche  und  ähnliches  —;  sie  endigen
mit  der  Ablieferung  der  Ware  und  dem  Eintreffen  der  Zahlung
des  Kaufpreises,  in  anderen  Fällen  erst  mit  dem  Erlöschen  der
Haftpflicht  des  Verkäufers,  d.  h.  mit  dem  Ablauf  der  Garantiedauer 1 ).
Der  Verkaufspreis  soll  den  Aufwand  an  Kapital  bei  der  Produktion ­
  und  bei  dem  Verkauf  ersetzen  und  den  Mehrwert  über  die
Selbstkosten,  das  ist  den  .Gewinn  enthalten.
Eine  Gliederung  dieser  Selbstkosten  kann  nach  verschiedenen
Gesichtspunkten  versucht  werden.  Zunächst  werden  gewöhnlich
Herstellungs-  (Produktions-  oder  Fabrikations-)  Kosten  von
denen  des  Vertriebes,  des  Absatzes  unterschieden;  die
Herstellungskosten  nach  Art  der  Berechnung  wiederum  in  unmittelbare ­
  und  mittelbare  Aufwendungen.  In  der  Umformungsindustrie ­
  spricht  man  in  bezug  auf  das  Einzelfabrikat  von
Spezial-  und  Generalkosten  des  Fabrikates  [§  13].  Die  Generalkosten
lassen  sich  scheiden  in  solche  die  für  den  einzelnen  Werkbetrieb,
die  Abteilung,  die  Werkstätte  oder  den  Arbeitsplatz  sich  unmittelbar
feststellen  lassen  —  Sonderkosten  unter  den  Generalspesen,  besondere
Betriebsunkosten  —  und  gemeinschaftliche,  allgemeine  Betriebs-  oder
Herstellungsunkosten,  die  nach  bestimmten  Verteilungsschlüssen
auf  die  Werkbetriebe,  Abteilungen  usw.  verteilt  werden  müssen,
da  sie  nicht  direkt  erfaßbar  sind.
Man  spricht  von  einmaligen  und  von  laufenden  in  regelmäßigen
Zeitabschnitten  wiederkehrenden  Kosten  und  unterscheidet  letztere
in  feste  und  veränderliche.  Diese  Gruppierungen  sollen  zur  vorläufigen ­
  Orientierung  genügen;  sie  lassen  zahlreiche  Modifikationen
zu.  Jede  der  angeführten  Einteilungen  hat  ihre  theoretische  Be-‘)

  So  berechnet  beispielsweise  eine  Akkumulatorenfabrik  einen  X°/o  Selbstkostenaufschlag ­
  für  „Reklamationen“.
L$itn»r,  Selbstkostenbereehmmg.  7„  Auf}.

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