Full text : Die Selbstkosten-Berechnung industrieller Betriebe

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werden.  In  anderen  Fällen  steckt  in  2  P  der  Erlös  verkaufter  Waren,
deren  Verbrauch  nicht  im  Verkaufsmonat  verrechnet  wurde 1 ).
3.  Die  bisher  erörterten  Berechnungsweisen  setzen  eine  genaue
Selbstkostenberechnung  der  Fabrikate,  d.  h.  eine  vollständige
Verteilung  aller  Kosten  oder  eine  ständige  Inventur
voraus.  Wo  dies  nicht  möglich  ist,  versucht  man  die  monatliche
Gewinn  ermittelung  durch  Anwendung  von  Durchschnittsgewinnen ­
  oder  durchschnittlichenEinkaufspreisen.
a)  Unter  der  Annahme,  daß  der  Verkaufsgewinn  im  Durchschnitt ­
  25  0/0  vom  Umsatz  beträgt,  berechnet  sich  der  bisherige  Bruttogewinn ­
  recht  einfach  (Warenhandel):

Vorrat  aus  dem  Vorjahre  Mk.  11550,—
Wareneingang  einschließlich  Bezugskosten  .  .  „  326  780,—
Mk.  338  330,—
Warenverkauf  (nach  Abzug  der
Retourwaren  und  Verkaufskosten) ­

  Mk.  395  470,—
Abzüglich  25%'  Durchschnittsgewinn ­
  .  .  .  ,,  98  867,50
Einkaufswert  der  verkauften  Waren 2 )  .  .  .  .  Mk.  296  602,50
Schätzungswert  des  Lagerbestandes  Mk.  41727,50
Schade,  daß  die  geschäftlichen  Verhältnisse  in  der  Regel  nicht
so  einfach  sind  wie  diese  Berechnungen.
b)  Eine  andere  Berechnungsweise,  die  nach  jedem  neuen  Eingang ­
  von  Gütern  oder  periodenweise  den  durchschnittlichen
Einkaufspreis  (Bestandwert)  der  Lagerbestände  berechnet  und
danach  den  Erfolg  des  Einzelverkaufs  sofort  oder  nachträglich  ermittelt, ­
  haben  wir  wie  folgt  in  Vorschlag  gebracht.)  [Schema  S.  284.]

‘)  Eine  monatliche  Gewinnberechnung  auf  Grund  einer  statistischen  Ermittelung ­
  der  Lagerbestände  bringe  ich  in  meinem  Buche  über  die  Kontrolle,
1920,  S.  149  f.  und  S.  166  f.
! )  Nach  Wagner,  Über  die  Organisation  der  Warenhäuser,  Leipzig  1911,
S.  56  f.,  besteht  für  jede  der  zahlreichen  Abteilungen  eines  Warenhauses  ein
besonderer  Rentabilitätsfaktor,  d.  h.  ein  Bruttogewinnzuschlag  in  Prozenten
vom  Einkaufs-  und  vom  Verkaufspreis,  so  daß  sich  der  Einkaufswert  der  im
Monat  verkauften  Waren  berechnen  läßt.
            
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