(über den Begriff der Territorialwirtschaft).
men, insbesondere mit dem burgundisch-spanischen Staat, je-
doch nicht mit den deutschen Territorien.
Die Frage, welche Politik die Landesherren den Messen
gegenüber eingenommen haben, ist nicht einfach zu beantworten.
Einerseits hat in Leipzig die sächsische Regierung wiederholt die
Freiheit des Verkehrs gegen lokalpatriotische Anwandlungen
des Stadtrates geschütt!). Andererseits „mußte die merkan-
tilistische Handelspolitik die internationale [bez. interterritoriale]
Bedeutung der Messen herabdrücken, wie dies unter Friedrich
d. Gr. tatsächlich in Frankfurt a. O. der Fall war?).“ Jeden-
falls treiben die landesherrlichen Regierungen ~ und auch nur
einige größere unter ihnen ~ erst in ziemlich später Zeit eine
anssehnlichere Meßpolitik.
Wir haben nun noch eines für die Handelsverfassung sehr
wichtigen Punktes zu gedenken, nämlich der Stellung, die die
Gesetzgebung betreffs des Vertriebs von Handwerksprodukten
durch den Kaufmann einnahm. Die Haltung der Landesherren
zu dieser Frage ist ungefähr dieselbe, die sie in den neueren
Jahrhunderten gegenüber dem Handwerk überhaupt beobachten.
Im wesentlichen bleiben sie dem mittelalterlichen System treu,
gestatten nur einige Milderungen?). Vielleicht darf man für
1) Rathgen, Art. Märkte und Messen, Handwörterbuch der Staats-
wissenschasften (1. Aufl.), Bd. 4, S. 1121. Übrigens nimmt einen
solchen Standpunkt auch schon der mittelalterliche Stadtherr ein.
S. 1123 verweist Rathgen ferner auf die preußischen freilich wenig
erfolgreichen Versuche, die Messsen von Halle und Naumburg zu heben,
solche in Breslau (174249) neu zu gründen. „Auch in Österreich
steht am Beginne einer staatlichen Handelspolitik die Gründung einer
Messe zu Triest (1729)“. Rathgen räumt übrigens ein, daß Frankfurt
a. M. „für seine im 16. Jahrhundert die größte Bedeutung erlangen-
den Messen keinen Rückhalt an einer größeren Territorialgewalt ge-
habt hat“. Beispiele einer „territorialen Marktpolitik“ führt er S. 1123
für Frankreich aus dem 15., für Deutschland erst aus dem 18. Jahr-
undert an.
h ?) Rathgen, S. 1121. Natürlich schließt dies nicht aus, daß inner-
halb gewisser Schranken die preußische Regierung zu Gunsten der
Frankfurter Messse tätig war.
?) Val. oben Anm. S. 571 Anm. 2, S. 573 Anm. 1, .S. S73f.:.
587