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letztere übergreifen, da sie jetzt unmittelbar von den Folgen einer-
niedrigeren oder höheren Umsatzgröße betroffen würden, und damit
ihre Aufmerksamkeit für eine Erscheinung geweckt bzw. erhöht würde,
die für den Wettbewerb geeignet ist.
4. Es ist anzunehmen, daß die verschieden hohe Rückvergütung
entsprechend den Unkosten der einzelnen Abgabestellen eine allgemein
günstige Wirkung bei den Mitgliedern Hervorrufen würde; sie würden
mehr als vorher darauf bedacht sein, die Unko sten zu mindern,
sei es nun, daß sie größere Posten auf einmal entnehmen würden,
sei es, daß sie ihre Entnahme nicht auf wenige Tage und Stunden
der Woche legen würden.
5. Der Umsatz derjenigen Mitglieder, die nun eine höhere Rück
vergütung beziehen als vorher, dürfte bedeutend st e i g e n.
Anderseits, und damit kommen wir auf die Nachteile des Systems
zu sprechen, würden die sogenannten lauen Mitglieder einer
Verteilungsstelle mit niedrigem Umsatz, jetzt wo die Rückvergütung
vielleicht nur zwei oder drei Prozent beträgt, sich noch weniger
zur genossenschaftlichen Bedarfsgüterentnahme hingezogen fühlen als
vorher, wo die Rückvergütung vielleicht sechs oder sieben Prozent
betrug.
Auch bei Werbung neuer Mitglieder in einer Gegend,
wo eine Verteilungsstelle mit niedrigem Umsatz bzw. hohen Unkosten
bestehen würde, würde die niedrigere Rückvergütung hemmend wir
ken. Umsätze, die aber so niedrig sind, daß sie diese Wirkung aus
üben könnten, sind in der Regel nur in neueren Verteilungsstellen
zu konstatieren. Das hängt z. T. damit zusammen, daß der Einzel
umsatz neuer Mitglieder — aus letzteren werden sich ja die Entnehmer
neuer Abgabestellen zum größten Teil zusammensetzen — niedriger
ist als der Umsatz älterer Mitglieder. Diese sind bereits zu Konsum
genossenschaftern erzogen, bzw. sie haben ihre Vorteile erkannt, jene
noch nicht?«) Um aber die ungünstige Wirkung einer verschiedenen
Rückvergütung herabzumindern, könnte man den neu eröffneten Ab
gabestellen von vornherein einen M i n i m a l s a tz an Rückvergütung
für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Der ganze Verein hat ja
ein Interesse an dem Aufblühen neuer Verteilungsstellen, da er durch
die damit verbundene Umsatzvermehrung Vorteile beim Einkauf usw.
hat. Er wird sich also sicherlich bereit erklären, jenen Minimalsatz,
30 ) Wie man mir sagte, tritt in j>er Regel die erste starke Umsatzsteigerung
ein nach Auszahlung der ersten Rückvergütung und wächst dann immer
mehr an.