Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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letztere übergreifen, da sie jetzt unmittelbar von den Folgen einer- 
niedrigeren oder höheren Umsatzgröße betroffen würden, und damit 
ihre Aufmerksamkeit für eine Erscheinung geweckt bzw. erhöht würde, 
die für den Wettbewerb geeignet ist. 
4. Es ist anzunehmen, daß die verschieden hohe Rückvergütung 
entsprechend den Unkosten der einzelnen Abgabestellen eine allgemein 
günstige Wirkung bei den Mitgliedern Hervorrufen würde; sie würden 
mehr als vorher darauf bedacht sein, die Unko sten zu mindern, 
sei es nun, daß sie größere Posten auf einmal entnehmen würden, 
sei es, daß sie ihre Entnahme nicht auf wenige Tage und Stunden 
der Woche legen würden. 
5. Der Umsatz derjenigen Mitglieder, die nun eine höhere Rück 
vergütung beziehen als vorher, dürfte bedeutend st e i g e n. 
Anderseits, und damit kommen wir auf die Nachteile des Systems 
zu sprechen, würden die sogenannten lauen Mitglieder einer 
Verteilungsstelle mit niedrigem Umsatz, jetzt wo die Rückvergütung 
vielleicht nur zwei oder drei Prozent beträgt, sich noch weniger 
zur genossenschaftlichen Bedarfsgüterentnahme hingezogen fühlen als 
vorher, wo die Rückvergütung vielleicht sechs oder sieben Prozent 
betrug. 
Auch bei Werbung neuer Mitglieder in einer Gegend, 
wo eine Verteilungsstelle mit niedrigem Umsatz bzw. hohen Unkosten 
bestehen würde, würde die niedrigere Rückvergütung hemmend wir 
ken. Umsätze, die aber so niedrig sind, daß sie diese Wirkung aus 
üben könnten, sind in der Regel nur in neueren Verteilungsstellen 
zu konstatieren. Das hängt z. T. damit zusammen, daß der Einzel 
umsatz neuer Mitglieder — aus letzteren werden sich ja die Entnehmer 
neuer Abgabestellen zum größten Teil zusammensetzen — niedriger 
ist als der Umsatz älterer Mitglieder. Diese sind bereits zu Konsum 
genossenschaftern erzogen, bzw. sie haben ihre Vorteile erkannt, jene 
noch nicht?«) Um aber die ungünstige Wirkung einer verschiedenen 
Rückvergütung herabzumindern, könnte man den neu eröffneten Ab 
gabestellen von vornherein einen M i n i m a l s a tz an Rückvergütung 
für einen bestimmten Zeitraum gewähren. Der ganze Verein hat ja 
ein Interesse an dem Aufblühen neuer Verteilungsstellen, da er durch 
die damit verbundene Umsatzvermehrung Vorteile beim Einkauf usw. 
hat. Er wird sich also sicherlich bereit erklären, jenen Minimalsatz, 
30 ) Wie man mir sagte, tritt in j>er Regel die erste starke Umsatzsteigerung 
ein nach Auszahlung der ersten Rückvergütung und wächst dann immer 
mehr an.
	        
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