Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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in  Dresden  hat  eine  geographische  Dreiteilung  für  die  Gehälter  der
Lagerhalter  vorgenommen.  In  Leipzig-Plagwitz  ist  es  ähnlich.  Auch
der  Konsumverein  Nürnberg-Fürth  macht  einen  Unterschied,  und  zwar
unterscheidet  er  zwischen  Verteilungsstellen  in  der  Stadt  und  auf  dem
Lande.  Selbst  für  die  Verteilerinnen  kennt  er  diese  Differenzierung.
Für  sie  beträgt  der  Mindestlohn  in  der  Stadt  9  M.  pro  Woche,  steigend
bis  25  M.,  auf  dem  Lande  dagegen  nur  8  M.,  steigend  bis  21  M.
Allerdings  ist  bei  der  verschiedenen  Staffelung  auch  Rücksicht  genommen ­
  auf  die  billigeren  Lebensverhältnissc  auf  dem  Lande,  vielleicht ­
  war  das  in  einzelnen  Vereinen  der  allein  maßgebende  Gesichtspunkt. ­
  Daß  das  aber  nicht  immer  der  Fall  war,  sahen  wir  beim
Konsumverein  Ludwigshafen.
Obwohl  also  hier  und  da,  wie  es  auch  die  zuerst  genannten  Beispiele ­
  zeigten,  die  Folgen  der  ungleichen  Unkostensätze  erkannt  wurden,
so  würde  man  doch  mit  der  Einführung  einer  ungleichen  Rückvergütung
ans  großen  Widerstand  stoßen,  weil  man  von  dem  alten  System  als  dem
allein  richtigen  für  eine  Genossenschaft  mit  g  l  e  i  ch  e  n  R  e  ch  t  e  n
für  alle  Mitglieder  zu  sehr  durchdrungen  ist. 34 a)  Man  sollte
aber  m.  E.  auf  die  Einführung  einer  verschiedenen  Rückvergütung ­
  hinarbeiten,  was  bis  heute  noch  nirgends  geschieht,  weil  die
Verwaltungen  der  Vereine  selbst  an  dem  alten  Prinzip  festhalten.
Von  den  Verbandsleitungen  läßt  sich  dasselbe  sagen.  Vielleicht  waren
es  teilweise  auch  die  angeführten  technischenSchwierigkeiten,
welche  die  Konsumvereine  von  der  Einführung  des  Systems  zurückhielten. ­

Im  allgemeinen  sind  die  Konsumgenossenschaften  für  Neuerungen ­
  mehr  als  andere  Betriebe  zugänglich.  Das  bezeugen  ihre  großartigen ­
  technischen  Einrichtungen,  sowie  ihre  ganze  Organisation.  Sogar ­
  eine  Neuerung  in  bezug  auf  die  Rückvergütung  ist  bekannt,  nämlich ­
  die,  daß  man,  wie  wir  früher  gesehen  haben,  nicht  auf  alle
Verteilungsgüter  denselben  Prozentsatz  gewährt.  Sollte  sich  das  nicht.

34 a)  Der  einzige  mir  bekannt  gewordene  Fall,  wo  eine  verschiedene
Rückvergütung  innerhalb  der  Verteilungsstellen  desselben  Vereins  bezahlt
wurde,  liegt  bei  der  Abgabestelle  Neustadt  a.  d.  Haardt  vor.  Es  handelt  sich
aber  auch  hier  um  ganz  besondere  Umstände.  Als  der  Konsumverein
Lndwigshafen  den  Konsumverein  Neustadt  übernahm,  wurde  die  Bedingung
in  den  Uebernahmevertrag  aufgenommen,  daß  an  die  Entnehmer  der  Abgabestelle ­
  Neustadt  in  den  ersten  Jahren  nur  6«/o  statt  7  o/o  Rückvergütung
wie  in  den  übrigen  Abgabestellen  bezahlt  werden  sollte.  (Die  Mitglieder
des  früheren  Konsumvereins  Neustadt  erhielten  vor  der  Uebernahme  sogar
nur  3  o/o,  wenn  ich  mich  recht  erinnere.)
            
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