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lastung, keine Zwischenstationen für Teilladungen; für die Gespanne
die kurzen Touren mit nicht zu umgehendem Aufenthalt vor den einzelnen
Abgabestellen. Von der Durchführung dieser Arbeitsteilung
hänge mehr oder weniger die Herabminderung der Transportspesen
ab. — Was die Eigenspedition den Konsumvereinen so sehr erschwert,
sind die hohen Löhne der Transportarbeiter. Der gleichzeitig mit
dem Bäckertarif erneuerte Tarif für die in den Genossenschaften beschäftigten
„Handels-, Transport-, Verkehrsarbeiter und -Arbeiterinnen"
mit dem deutschen Transportarbeiterverband zeigt uns das am
deutlichsten. In der Anmerkung«) gebe ich auch die wesentlichsten Punkte
«) Transportarbeitertarif.
1. Arbeitszeit.
Die tägliche Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Frühstücks-, Mittagsund
Vesperpause:
für Chauffeure acht Stunden;
für Lagerarbeiter, Markthelfer, Kontorboten, Hausdiener und ungelernte
Arbeiterinnen, sofern sie in Betrieben beschäftigt sind, die ständig mehr
als zwei Lagerarbeiter beschäftigen, 81/3 Stunden, an Sonnabenden acht
Stunden, sofern sie in Betrieben beschäftigt sind, die ständig bis zu
zwei Lagerarbeitern beschäftigen, neun Stunden, an Sonnabenden acht
Stunden;
für Kutscher und Stalleute neun Stunden, an Sonnabenden acht Stunden;
Füttern und Putzen der Pferde morgens ist in die Arbeitszeit einzurechnen.
2. Löhne.
Der Grundlohn beträgt:
für männliche Transportarbeiter:
in Orten von 0 bis 10j>/o Ortszuschlag wöchentlich 22,50 M. und steigt
jährlich uni IM. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 27,50 M.;
in Orten von 121/3 bis 20°/o Ortszuschlag wöchentlich 23 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 28 M.;
in Orten mit 221/3 bis 30»/o' Ortszuschlag wöchentlich 24 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 29 M.;
für Chauffeure:
in Orten von 0 bis 10°/° Ortszuschlag wöchentlich 26,50 M. und steigt
jährlich um IM. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 29,50 M.;
in Orten von 12i/g bis 20°/o Ortszuschlag wöchentlich 27 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 30 M.;
in Orten mit 221/3 bis 30°/o Ortszuschlag wöchentlich 28 M. und steigt
jährlich um 1 M. für die Woche bis zu einem Wochenlohne von 31 M.;
für Arbeiterinnen wöchentlich 12 M. und steigt jährlich um 1 M. für
die Woche bis zu 16 M.
Vom 1. August 1916 ab erhöhen sich die Grundlöhne der männlichen
Transportarbeiter und der Chauffeure um 1 M., der Arbeiterinnen um
50 Pfg. wöchentlich. Wo bisher ein höherer Lohn gezahlt wurde, als in diesem
Schloesfer, Die konsumgcnossenschastliche Gütervermittlung. 11