Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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lastung,  keine  Zwischenstationen  für  Teilladungen;  für  die  Gespanne
die  kurzen  Touren  mit  nicht  zu  umgehendem  Aufenthalt  vor  den  einzelnen ­
  Abgabestellen.  Von  der  Durchführung  dieser  Arbeitsteilung
hänge  mehr  oder  weniger  die  Herabminderung  der  Transportspesen
ab.  —  Was  die  Eigenspedition  den  Konsumvereinen  so  sehr  erschwert,
sind  die  hohen  Löhne  der  Transportarbeiter.  Der  gleichzeitig  mit
dem  Bäckertarif  erneuerte  Tarif  für  die  in  den  Genossenschaften  beschäftigten ­
  „Handels-,  Transport-,  Verkehrsarbeiter  und  -Arbeiterinnen" ­
  mit  dem  deutschen  Transportarbeiterverband  zeigt  uns  das  am
deutlichsten.  In  der  Anmerkung«)  gebe  ich  auch  die  wesentlichsten  Punkte

«)  Transportarbeitertarif.
1.  Arbeitszeit.
Die  tägliche  Arbeitszeit  beträgt  ausschließlich  der  Frühstücks-,  Mittagsund ­
  Vesperpause:
für  Chauffeure  acht  Stunden;
für  Lagerarbeiter,  Markthelfer,  Kontorboten,  Hausdiener  und  ungelernte
Arbeiterinnen,  sofern  sie  in  Betrieben  beschäftigt  sind,  die  ständig  mehr
als  zwei  Lagerarbeiter  beschäftigen,  81/3  Stunden,  an  Sonnabenden  acht
Stunden,  sofern  sie  in  Betrieben  beschäftigt  sind,  die  ständig  bis  zu
zwei  Lagerarbeitern  beschäftigen,  neun  Stunden,  an  Sonnabenden  acht
Stunden;
für  Kutscher  und  Stalleute  neun  Stunden,  an  Sonnabenden  acht  Stunden;
Füttern  und  Putzen  der  Pferde  morgens  ist  in  die  Arbeitszeit  einzurechnen. ­

2.  Löhne.
Der  Grundlohn  beträgt:
für  männliche  Transportarbeiter:
in  Orten  von  0  bis  10j>/o  Ortszuschlag  wöchentlich  22,50  M.  und  steigt
jährlich  uni  IM.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  27,50  M.;
in  Orten  von  121/3  bis  20°/o  Ortszuschlag  wöchentlich  23  M.  und  steigt
jährlich  um  1  M.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  28  M.;
in  Orten  mit  221/3  bis  30»/o'  Ortszuschlag  wöchentlich  24  M.  und  steigt
jährlich  um  1  M.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  29  M.;
für  Chauffeure:
in  Orten  von  0  bis  10°/°  Ortszuschlag  wöchentlich  26,50  M.  und  steigt
jährlich  um  IM.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  29,50  M.;
in  Orten  von  12i/g  bis  20°/o  Ortszuschlag  wöchentlich  27  M.  und  steigt
jährlich  um  1  M.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  30  M.;
in  Orten  mit  221/3  bis  30°/o  Ortszuschlag  wöchentlich  28  M.  und  steigt
jährlich  um  1  M.  für  die  Woche  bis  zu  einem  Wochenlohne  von  31  M.;
für  Arbeiterinnen  wöchentlich  12  M.  und  steigt  jährlich  um  1  M.  für
die  Woche  bis  zu  16  M.
Vom  1.  August  1916  ab  erhöhen  sich  die  Grundlöhne  der  männlichen
Transportarbeiter  und  der  Chauffeure  um  1  M.,  der  Arbeiterinnen  um
50  Pfg.  wöchentlich.  Wo  bisher  ein  höherer  Lohn  gezahlt  wurde,  als  in  diesem
Schloesfer,  Die  konsumgcnossenschastliche  Gütervermittlung.  11
            
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