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(besser Entnahmebuch) eintragen und dieses beim Betreten des
Ladens in einen dazu bestimmten Kasten legen. Bei der Bedienung
wird dann das unterste Buch immer zuerst vom Vcrteilungspersonal
herausgenommen. Ausnahmen davon gibt es natürlich auch hier, doch
sind dafür andere Gründe maßgebend als im Erwerbsgeschäft, so z. B-
wenn ein Mitglied nur einen Artikel verlangt, der vielleicht nicht
einmal abgewogen zu werden braucht. Das vorherige Eintragen in
ein besonderes Entnahmebuch gibt auch der Verteilerin die Mög
lichkeit, Artikel, die zusammen liegen, zusammen zu holen. Sie
ist nicht gezwungen, verschiedene Male an dieselbe Stelle zu laufen,
wie das sonst der Fall ist. Das bedeutet eine nicht geringe Kosten
ersparnis. Das Eintragen der gewünschten Bedarfsartikel zu Hause
hat auch die Folge, daß die Mitglieder gezwungen sind, ehe sie zur
Abgabestelle gehen, über das nachzudenken, was sie überhaupt
der Verteilungsstelle entnehmen wollen. Nach Irma Wolfs scheint
das sonst nicht immer der Fall zu sein: „Wie die Zeit des Einkaufens
nicht der Ueberlegung wert erscheint, so gibt man sich vorher auch
nicht die nötige Mühe, genau zu überlegen, was man einkaufen will
oder äußert sich im Geschäft nicht genau darüber, wie der betreffende
Gegenstand sein soll"?) Ein weiterer Vorteil für den Konsumverein
besteht darin, daß durch das vorherige Eintragen nicht so manches
vergessen wird, das dann später beim nächsten Kleinhändler ge
holt wird.
Wenn in den Konsumvereinen zuweilen darüber geklagt wird,
daß das Verteilungspersonal nicht freundlich und entgegen
kommend genug sei — hier haben wir also das gerade Gegenteil
der Verhältnisse in den Erwerbsgeschäften —, so beruht das wohl
darauf, daß das allgemeine Bildungniveau der konsumgenossenschaft
lichen Angestellten ziemlich niedrig ist. Das Personal entstammt,
lote wir gesehen haben, durchweg den untersten Schichten. Mit dem
allgemeinen Aufsteigen der niederen Klassen und mit Rücksicht darauf,
daß die Konsumgenossenschaften den Bildnngsstand ihres Personals
durch Wort und Schrift immer mehr zu heben suchen, dürfte aber
dieser Uebelstand zurücktreten und allmählich verschwinden. Jeden
falls ist er nicht darin zu suchen, daß sich in der Konsumgenossenschaft
zwei gleichberechtigte Genossen in den Personen der Verteiler und
Entnehmer gegenüberstehen. Der Uebelstand liegt nicht im Wesen
des organisierten Konsums selbst, sondern ist eine wirtschaftlich be-
b) Arch. f. SozW. 12, 894. Die Verfasserin hat besonders die Frauen
der besseren Stände im Auge. Es dürfte aber auch auf die anderen zutreffen.