Full text : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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eine  kennen  lernten,  ist  es  im  Vergleich  zn  den  wenigen  Mitgliedern ­
  des  Aufsichtsrats  bedeutend  leichter,  die  Kontrolle  der  Abgabestellen ­
  durchzuführen.  Am  höchsten  schätzt  man  die  Tätigkeit
des  berufsmäßigen  Kontrolleurs.  So  bemerkt  der  Verfasser  des  „Konsumgenossenschaftlichen ­
  Handbuchs  für  Aufsichtsratsmitglieder",  daß
die  Kontrolle  durch  besondere  Kontrolleure  als  die  beste  bezeichnet
werden  kann.  „Das  Aufsichtsratsmitglied  oder  das  Genossenschaftsratsmitglied ­
  wird  in  den  meisten  Fällen  dem  Verkaufspersonal  gegenüber ­
  als  Laie  auftreten,  während  der  fachkundige,  berufsmäßige  Ladenkontrolleur ­
  weit  wirksamere  Arbeit  leistet."^)  Das  eine  Kontrollorgan
schließt  übrigens  das  andere  nicht  aus,  sondern  Mitgliederausschuß  und
berufsmäßige  Kontrolleure  können  einander  ergänzen.  Es  ist  hier
»och  zu  bemerken,  daß  in  den  großen  Vereinen,  wo  die  Kontrolle
der  Abgabestellen  nicht  mehr  direkt  oder  nur  zum  Teil  direkt  durch
den  Aufsichtsrat  ausgeübt  wird,  diesem  doch  die  Verantwortung  bleibt,
schon  aus  gesetzlichen  Gründen.
Da  die  kontrollierenden  Organe,  selbst  der  Anfsichtsrat,  im  allgemeinen ­
  nicht  das  Recht  haben,  durchgreifende  Maßnahmen  zu
treffen  und  etwa  aufgedeckten  Mißständen  abzuhelfen,  sondern  sich
mit  der  Feststellung  derselben  und  bloßen  Hinweisen  begnügen  müssen,
so  sind  die  Kontrollorgane  verpflichtet,  über  ihre  Beobachtungen  dem
Vorstand  Bericht  zu  erstatten,  damit  dieser  dann  evtl,  eingreife.
Zu  diesem  Zwecke  werden  den  kontrollierenden  Personen  Fragebogen ­
  ausgehändigt,  die  von  ihnen  anszufüllen  und  an  den  Vorstand ­
  zu  senden  sind.  Der  Lagerhalter  bekommt  ebenfalls  ein  Exemplar, ­
  ein  drittes  behält  das  Kontrollorgan.
Interessant  ist,  welcher  Art  die  zu  beantwortenden  Fragen  sind.
In  dem  von  der  Verlagsanstalt  deutscher  Konsumvereine  zu  beziehenden ­
  Fragebogen  sind  ganze  30  Fragen  aufgestellt,  die  sich  auf  alle
nur  erdenklichen  Dinge  erstrecken.  Obwohl  dieser  Fragebogen  schon
in  dem  vor  kurzem  erschienenen  Konsumgeuossenschaftlichen  Handbuch ­
  für  Aufsichtsratsmitglieder  zum  Abdruck  gelangte,  so  ist  es  doch
wohl  keine  überflüssige  Wiederholnng,  wenn  ich  auch  au  dieser  Stelle
die  Fragen  wiedergebe,  zumal  jenes  Buch  sich  nicht  an  weitere  Kreise,
sondern,  wie  es  der  Titel  andeutet,  nur  an  Aufsichtsratsmitglieder
des  Konsumvereins  richtet.  Die  zu  beantwortenden  Fragen  zeigen
uns  nämlich,  wie  die  Interessen  der  Konsumenten  bis  in  alle  Einzelheiten ­
  gewahrt  bleiben  von  der  Qualität  der  Verteiluugsgüter  an  bis
znr  Sauberkeit  des  Käsemessers.  Sicherlich  trifft  man  das  so  in

-)  R  u  p  p  r  e  ch  t,  a.  a.  O.  S.  138.
            
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