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sparvereine auf Grund des ^ 1 des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb angenommen wird. Zum Nachteil für den Lieferanten
kann allerdings die Gewährung eines Sonderrabatts werden, wenn
die rabattberechtigten Käufer glauben, daß der Sonderrabatt von ihnen
bezahlt werden müsse und sie sich! deshalb von dem betr. Geschäft zurückziehen;
ein Fall, der aber selten eintritt.
Der Lieferantenverkehr hat, wo er vernünftig gehandhabt wird,
eine Menge von Kleinhändlern in mehr oder weniger große A bh
äugig keil von den Konsumgenossenschaften gebracht. Die Abhängigkeit
macht sich dann besonders bemerkbar, wenn der Umsatz
mit den Konsumvereinen einen wesentlichen Teil des Gesamtumsatzes
des Erwerbsgeschäftes ausmacht. Nach dem oben Gesagten bringt
diese Abhängigkeit dem Lieferanten aber nur Vorteile. Der Konsumvereiu
selbst vermindert durch einen gut organisierten Lieferantenverkehr
die Zahl seiner Gegner. Staudinger hebt dies mit den
Worten hervor: „Alle diejenigen, welche durch den Konsumverein
auch als Produzenten vorteilhaften Anschluß und Sicherheit der
Existenz finden, sind ja eben damit der Kontaktwirkung der monopolistischen
Konsumvereinsgegner entrückt und dafür in einen Kontakt
mit der Konsumentenorganisation gebracht."^) Allzusehr darf nun
der Kleinhändler doch nicht auf das Wohlwollen der Konsumvereine
bauen. Sobald die Konsumgenossenschaft stark genug ist und ihr
keine gesetzlichen Hindernisse entgegenstehen, vermittelt sie die Artikel
des Lieferantenverkehrs im Eigengeschäft und macht damit den
früheren Lieferanten Konkurrenz, wie wir es in Basel besonders
deutlich beobachten konnten. Der Lieferantenverkehr ist nur ein
Notbehelf, der deshalb heute uoch so ausgebreitet ist, weil die
Warenhaussteuer iu großen Bundesstaaten, insbesondere in Preußen,
die Konsumvereine in ihrer natürlichen Entwicklung hemmt. Verschwindet
diese Steuer oder kann sie umgangen werden, so wird der
Lieferantenverkehr rapide abnehmen. An seinen systematischen Ausbau
wird deshalb von den Konsumgenossenschaften nicht gedacht.
Auch mit äußeren Einflüssen muß der den Lieferantenvertrag
eingehende Kleinhändler rechnen. Der Inhaber eines größeren
Manufakturwarengeschäfts im Rheinland erzählte mir, daß ihm
der Vertrag gekündigt worden sei, weil er die Marken des Rabattsparvereins
nicht aufgeben wollte. Er hatte dadurch einen
Minderumsatz von 70 000 M. Fast gleichzeitig hatte ihm denn
auch der Rabattsparverein mit der Kündigung seiner Marken bzw.
16) Staudinger, a. a. O. S. 79.