Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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e) durch Herausgabe konsumgenossenschaftlicher Zeitungen, Korrespon 
denzen, Jahrbücher und sonstiger Publikationen; 
f) durch Errichtung und Entwicklung einer genossenschaftlichen Bibliothek 
und Registratur; 
g) durch Pflege und Förderung des konsumgenossenschastlichen Revisions 
wesens;. 
h) durch Pflege und Förderung des genossenschaftlichen Fortbildungs 
wesens; 
i) durch konsumgenossenschaftliche Propaganda mittels Lichtbilder- und 
sonstiger Vorträge; 
k) durch Einrichtung und Erhaltung eines juristischen Bureaus; 
l) durch Erteilung von Rat und Auskunft in allen genossenschaftlichen 
und geschäftlichen Angelegenheiten an die verbundenen Vereinigungen; 
m) durch Verbreitung richtiger genossenschaftlicher Grundsätze; 
n) durch Veranstaltung von Statistiken; 
o) durch Anknüpfung von Beziehungen zu genossenschaftlichen Verbänden 
des In- und Auslandes; 
p) durch die Mitgliedschaft und Mitarbeit an dem Ausbau des Inter 
nationalen Genossenschaftsbundes; 
q) durch Beteiligung an wissenschaftlichen Vereinigungen und Veranstal 
tungen, durch die die Konsumgenossenschaftsbewegung gefördert wer 
den kann; 
r) durch Abschluß, Durchführung und Förderung tariflicher Verein 
barungen über Lohn- und Arbeitsbedingungen; 
s) durch Förderung aller auf Ausbau des Genossenschaftswesens gerich 
teten Bestrebungen. 
Alle diese Aufgaben werden schon heute von der konsumgenossen 
schastlichen Zentralstelle in mustergültiger Weise erfüllt, sei es nun 
in besonderen wissenschaftlichen Abteilungen oder sei es auf den Ge 
nossenschaftstagen, Revisionsverbandstagen usw. oder durch besondere 
Ausschüsse und Kommissionen wie z. B. die Tarifkommission, deren 
Aufgabe es ist, „die Durchführung der zwischen den Gewerkschaften und 
dem Zentralverbande deutscher Konsumvereine vereinbarten Lohn- 
und Arbeitstarife zu überwachen", Entscheidungen zu fällen über 
vorkommende Differenzen und „bei Abänderung von Tarifen mit 
Rat und Tat zur Seite zu stehen",^) eine Bauberatungskommissiou, 
die sich den Konsumvereinen unentgeltlich zur Verfügung stellt, eine 
Berufsgenossenschaftskommission, eine Abwehr- und Verteidigungs 
kommission und eine Fortbildungskommission. Außerdem besteht eine 
leistungsfähige lknterstützungskasse, deren Zweck es ist, „Angestellten 
und Arbeitern der an den Zentralverband deutscher Konsumvereine 
angeschlossenen Organisationen, sofern sie die Mitgliedschaft der Kasse 
4) Jahresbericht des Zentralverbandes deutscher Konsumvereine für 1913 
S. 596 f.
	        
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