Full text: Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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So hat das Laboratorium eine Reihe von nützlichen Aufgaben zu 
erfüllen. Im folgenden nenne ich einige Unregelmäßigkeiten, wie sie 
durch das Laboratorium der G. E. G. festgestellt wurden und von der 
Konsumgenossenschaftlichen Rundschau^) angegeben werden: 
Eine Roggenkleie, die 22,7 o/o Sand enthielt, eine Butter mit zu 
hohem Wassergehalt, ein infolge kranken Mehls schmieriges Brot, einen 
durch künstlichen Zuckerzusatz verfälschten Honig, Roggenmehl, das 
niit Gerstenmehl verfälscht war, Buchweizenmehl mit Maisabfall ver 
mischt, Terpentinöl, das Benzin enthielt.^) 
Die Großeinkanfsgesellschaft hat nach wie vor die juristische Form 
einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter sich 
aus leistungsfähigen Konsumvereinen zusammensetzen. Als Gesell 
schafter würden sich am besten die Einkaufsvereinigungen eignen, doch 
entbehren sie der Rechtsfähigkeit. Obwohl die Gesellschaft die juristische 
Form einer G. m. b. H. hat, so ist sie doch ihrem Wesen nach eine 
Konsumgenossenschaft. Jeder Gesellschafter hat z. B. nur eine Stimme, 
und der Reingewinn — meist kommen nur 2—4°/oo zur Verteilung, 
der größere Teil fließt den Reservefonds zu — wird nicht nach Maß 
gabe der Stammanteile, sondern nach dem Umsatz verteilt.") 
Die Umsatzzahlen der Großeinkanfsgesellschaft zeigt uns um 
stehende Tabelle. Imponierend wirkt darin besonders die Umsatz 
steigerung bis ans 154 Millionen Mark im Jahre 1913 gegen 
50000,0 Mark im Jahre 1894. Die Umsatzzunahme im letzten Jahre 
beträgt allein über 18 Millionen Mark. Das sind gewaltige Zahlen 
für ein Unternehmen, dessen Kapital") zum größten Teil aus Ar- 
iS) Kons. Rundschau Nr. 24 1912. 
") Ein interessantes Beispiel für Warenkontrolle bzw. für die Garantie 
einwandfreier Ware bietet die dänische Großeinkanfsgesellschaft. Sie hat eine 
besondere Abteilung für Samenkontrolle mit einer Versuchsanstalt und einer 
Samenreinigungsanstalt. Diese Einrichtungen ermöglichen es ihr, in ihren 
Berpflichtnngen sehr weit zu gehen. „Die Großeinkanfsgesellschaft dänischer 
Konsumvereine verpflichtet sich zum Ersätze des Schadens in allen Fällen, 
wo der Verlust der Ernte auf schlechten oder Lieferung anderen Samens als 
aufgegeben wurde (unechte oder geringere Qualität, Irrtum bei der Expe 
dition oder dergleichen) zurückzuführen ist, doch nur für eine Gesamtsumme 
für das Jahr 1912 von 50 000 Kronen." (Kons. Rundschan Nr. 14 1912.) 
") Vereinigungen, welche nicht Gesellschafter sind und sich auch -nicht zur 
Uebernahme einer Stammeinlage bereit erklärt haben, erhalten nur halbe 
Umsatzdividende (§ 37 des Gesellschaftsvertrags). Dieselbe Regelung hat 
die Großeinkaufszentrale des Reichsverbandes getroffen (§ 38 des Gesell 
schaftsvertrages). 
") Das Stammkapital wurde auf der letzten Generalversammlung von
	        
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